Trotz Geständnis kommt Martin Gloor noch lange nicht frei. Die Zürcher Staatsanwaltschaft verlängerte die Untersuchungshaft für den Investor und Ex-Präsidenten des Zürcher Rennsportvereins bis zum 7. April.
Corinne Bouvard, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, begründet dies gegenüber SonntagsBlick mit «dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr». Ursprünglich war die U-Haft für den Ex-Jockey aus dem Aargau bis 7. Januar befristet. Gloor wird vorgeworfen, mehr als zwei Dutzend Investoren um rund 30 Millionen Franken betrogen zu haben.