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Region (LiZ)
Zürich
Die Stadtpolizei schnüffelte jahrelang in Schwulenforen, um Schwarzarbeiter aufzuspüren. Die AL kritisiert nun diese Praxis. Gegen ein Gesetz verstossen wurde dadurch aber nicht.
Über mehrere Jahre war ein Beamter der Stadtpolizei als "Zauberlehrling69" auf der Homosexuellen-Website Planetromeo aktiv. Dabei kontaktierte er 2016 einen Mann, der auf der Website eine Thaimassage anbot. Der Polizist vermutete, dass der Mann illegal arbeitete.
Der Beamte vereinbarte ein Treffen mit dem Thailänder und nahm ihn daraufhin in Gewahrsam, wie das Schwulenmagazin "Cruiser" schreibt. Der Mann, der seine Ferien bei einem Freund in der Schweiz verbrachte und sich seinen Aufenthalt mit Massagen finanzieren wollte, wurde in Zürich in eine Zelle gesperrt und schliesslich des Landes verwiesen.
In einer im Gemeinderat eingereichten Anfrage an den Stadtrat kritisiert nun die AL die Praxis der Zürcher Polizei. Es wird die Frage nach der Verhältnismässigkeit des Vorgehens gestellt. Zudem wollte die Partei wissen, ob sich die Arbeit der Polizei seit diesem Vorkommnis auf andere Bereiche ausgeweitet habe.
Im Fall des jungen Thailänders war die Internetfahndung möglich, dank einer Anpassung des kantonalen Polizeigesetzes aus dem Jahr 2012. Durch sie sollen Beamten einfacher verdeckt in einschlägigen Foren fahnden können. Ziel ist das Fassen von pädosexuellen Straftätern, wie es damals hiess. Ausserdem sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr, dass man solche Fahndungen nur zurückhaltend einsetzen wolle, beispielsweise um Menschenhändlerringe zu sprengen. Die Praxis scheint nun jedoch ausgeweitet worden zu sein.
Dies geschah zurecht, wie ein Gericht entschied. Der Schweizer Freund des ausgeschafften Thailänders focht den Strafbefehl erfolglos an. Gemäss dem Richter in zweiter Instanz bestehe nämlich ein Unterschied zwischen "verdeckten Fahndern" und "verdeckten Ermittlern". Während die Ermittler strengen Vorschriften unterliegen und nur bei schweren Delikten zur Anwendung kommen, gelten für die Fahnder seit 2012 weniger verbindliche Regeln. Der Stadtpolizist, der als verdeckter Fahnder agierte, brauchte für seine Internetrecherche nicht einmal das Einverständnis eines Vorgesetzten.