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Region (LiZ)
Zürich
Demnächst will der Zürcher Stadtrat eine neue Bau- und Zonenordnung (BZO) präsentieren. Doch die Immobilienwirtschaft will nicht bis zur Veröffentlichung der Vorlage warten, sondern formuliert bereits vorher ihre Ansprüche und Ziele.
Konkret stellt sie sechs Forderungen.
Gleich lange Spiesse für Private, Genossenschaften und die Stadt verlangte Albert Leiser, Direktor Hauseigentümerverband (HEV) Zürich, am Donnerstag vor den Medien. Private Hausbesitzer müssten die Möglichkeit haben, Wohnungs- und Gewerbebauten zu erstellen ohne Einschränkung und Diskriminierung. Es brauche Anreize für Verdichtung und Sanierung.
Die bestehende BZO sei nicht so schlecht, sagte Robert Gubler, Geschäftsführer Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen (VZI). Die Frage sei, wo der Hebel angesetzt werden müsse, um Ziele, wie haushälterischen Umgang mit dem verfügbaren Boden, eine bessere Energieeffizienz sowie eine zukunftsgerechte Entwicklung der Stadt als Lebens- und Wirtschaftsstandort besser zu erreichen.
Die Hauseigentümer sehen ein grosses Verdichtungspotenzial. Durch die Aufstockung um eine Etage könnten rund 25'000 zusätzliche Wohnungen geschaffen werden, wie die Arbeitsgruppe «BZO 2013» errechnet hat. Auf dem Zürichberg soll es laut Gubler aber keine Veränderungen geben.
Konkret fordert die Immobilienwirtschaft von grundsätzlichen Abzonungen abzusehen und die zulässige bauliche Dichte moderat zu erhöhen. In normalen Wohnzonen soll das zulässige Untergeschoss durch ein Vollgeschoss ersetzt werden.
Gewerbe an Tramachsen - Industrie unter Brücken
Gewerbeflächen in Erdgeschossen sollen auf Tram- und Busachsen sowie Plätze beschränkt werden. Dies garantiere eine städtebaulich zweckmässige Durchmischung und verhindere Leerstände, sagte Dieter Beeler, Präsident Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) Zürich.
Industriebetriebe seien zwar unbeliebt, gehörten aber zur Struktur einer Stadt, so Beeler. Unter bestehenden Strassen- und Bahnbrücken könnten emmissionsstärkere Betriebe angesiedelt werden.
Weil die Arealüberbauung ein zweckmässiges Instrument für eine differenzierte bauliche Verdichtung sei, verlangt die Bauwirtschaft die Mindestarealfläche zu reduzieren. Statt heute 6000 Quadratmeter soll sie auf 4500 Quadratmeter verringert werden.
Schliesslich wird gefordert, die Hochhausgebiete zu belassen. Diese hätten sich bewährt und die Entwicklung zeige, dass Hochhäuser an geeigneten Lagen städtebaulich und wirtschaftlich erfolgreich realisiert werden könnten.
Wenn die neue BZO aufgelegt wird, haben die Betroffenen 60 Tage Zeit, allfällige Einwendungen zu machen. Hauseigentümer sollten daher rasch prüfen, wie sich Änderungen auf ihre Parzelle auswirken, rät die Immobilienwirtschaft.