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Region (LiZ)
Zürich
Ein Meilemer Chauffeur wurde beinahe ruiniert. Dies weil er mit seinem Firmenlogo gegen ein Gesetz verstossen hat, das selbst Juristen kaum kennen.
Das Schweizerkreuz steht für Qualität und schmückt viele einheimische Produkte. Ein 63-jähriger Schweizer, der einen Limousinenservice an der Goldküste besitzt, wollte seinen Betrieb auch mit diesem Gütesiegel versehen, weshalb er ein Logo entwarf, das starke Ähnlichkeiten mit dem Wappen der Eidgenossenschaft aufweist.
Im Oktober 2016 weist ihn die Kantonspolizei Zürich darauf hin, dass sein Logo gegen das Gesetz verstosse. Das Problem sei die Verwendung des mehrsprachigen Schriftzugs der Eidgenossenschaft, wie die "NZZ" schreibt. Das Wappen sei dabei nicht erwähnt worden.
Obwohl der Kleinunternehmer danach den Schriftzug entfernte, folgt im Juli ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Wappenschutzgesetz. Grund: Nur das Schweizerkreuz darf für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Beim Wappen ist dies hingegen verboten.
Der Mann erhält eine Busse von 400 Franken und muss die Verfahrenskosten von 1000 Franken bezahlen. Das schlimmste ist jedoch, dass die Strafe auch ins Strafregister eingetragen würde, sobald die Sanktion rechtskräftig ist. Gemäss "NZZ" hätte dies den Ruin des Chauffeurs zur Folge, holt er doch regelmässig Staatsgäste im Sicherheitsbereich des Flughafens ab oder bringt sie ans WEF.
Der Chauffeur kommt allerdings nochmals mit einem blauen Auge davon. Das Bezirksgericht Meilen entschied in der Berufungsverhandlung, dass der Mann sich in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden habe. Das Gesetz ist offenbar selbst in Juristenkreisen kaum bekannt. Auch die Meilemer Einzelrichterin gestand, dass sie bisher nie etwas von diesem Gesetz gehört habe. Als Folge sprach sie den Kleinunternehmer frei.