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Zürich
ZHAW-Forscher zeigen, dass die UNO-Behindertenrechtskonvention ungenügend umgesetzt wird.
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. So steht es zumindest auf dem Papier geschrieben. In der Realität sieht es aber anders aus. Bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gibt es grosse Lücken. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Koordiniert hat die einjährige Erhebung die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ). Der Auftrag erhielt die BKZ Anfang 2017 von der Sicherheitsdirektion. Finanziert hat die Studie das kantonale Sozialamt.
Zwischen August 2017 und Juli 2018 gaben 33 Fachleute aus Kanton und Gemeinden den Zürcher Forschern Auskunft, inwieweit die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), die 2014 in Kraft trat, umgesetzt und eingehalten wird. Die Vereinbarung verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, Massnahmen zu treffen, die Menschen mit Behinderungen Selbstbestimmung, gesellschaftliche Integration sowie Gleichstellung sicherstellen. Gemäss dem Übereinkommen sind Menschen mit Behinderungen Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder sinnliche Beeinträchtigungen haben. Und diese können sie an der vollen und gleichberechtigten Teilnahme des gesellschaftlichen Lebens hindern.
Um die Schnittstellen zwischen Kanton und Gemeinden besser zu verstehen, wurden die drei grössten Zürcher Gemeinden Zürich, Uster und Winterthur untersucht. «Die Studie zeigt, dass der Kanton in sämtlichen untersuchten Bereichen seine Verpflichtungen aus der BRK noch nicht genügend realisiert», fasst Hauptautor Tarek Naguib das Studienergebnis zusammen. Die wichtigsten Erkenntnisse werden in sieben Themenbereichen zusammengefasst.
Die Themen Kindes- und Erwachsenenschutz, Sexualität, Familie sowie Beziehung wurden in der Studie wegen mangelnden Ressourcen nicht behandelt.
Aufgrund dieser Ergebnisse empfehlen die Forscher, eine kantonale Verwaltungsstelle zu schaffen, welche die BRK umsetzt. Auch die Erarbeitung eines Massnahmenplanes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird gefordert sowie der hindernisfreie Zugang zu Informationen der kantonalen Verwaltung. Autor Naguib verweist diesbezüglich auf die kantonale Umsetzungspflicht: «Dazu gehört neben dem politischen Willen, dass die erforderlichen finanziellen, fachlichen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden.» Auch der Dialog zwischen Regierung und den betroffenen Menschen sowie die Formulierung von überprüfbaren Zielen seien Teil der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Dies scheint auch im Interesse der Zürcher Exekutive zu sein, zumindest begründet sie so den Studienauftrag: «Die Sicherheitsdirektion wollte in Erfahrung bringen, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit die UNO-BRK im Kanton Zürich umgesetzt werden kann», sagt Andrea Lübberstedt, Chefin des kantonalen Sozialamtes. In einem nächsten Schritt werde man die Studienergebnisse analysieren und entsprechende Massnahmen eruieren. Lübberstedt sagt weiter: «Die Sicherheitsdirektion wird im Rahmen einer Medienkonferenz im November die Behindertenpolitik im Kanton Zürich und die nun veröffentlichte Studie beleuchten.»