Zürich
Frau stürzte aus Fenster – zugedröhnte Partygäste unterliessen Nothilfe

Nach Fenstersturz im Kreis 4: Das Bezirksgericht Zürich verurteilt drei Beschuldigte zu bedingten Geldstrafen.

Patrick Gut
Drucken
«Das Verhalten der Beschuldigten war rücksichtslos», so der Richter. Im Bild das Bezirksgericht Zürich.

«Das Verhalten der Beschuldigten war rücksichtslos», so der Richter. Im Bild das Bezirksgericht Zürich.

Keystone/Ennio Leanza

An einem Samstagabend Anfang Juni 2019 haben drei Frauen – davon zwei Transfrauen – sowie ein Mann in der Wohnung einer Frau an der Hohlstrasse im Zürcher Langstrassenquartier ausgelassen gefeiert. Viel Alkohol, Kokain und auch Cannabis waren im Spiel. Kurz vor Mitternacht stürzte die eine Transfrau aus dem Fenster und blieb 9,5 Meter tiefer schwer verletzt auf dem asphaltierten Vorplatz liegen.

Am Donnerstag hat das Zürcher Bezirksgericht die drei unverletzten Partyteilnehmer in Abwesenheit zu bedingten Geldstrafen von jeweils 100 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Sie hätten es unterlassen, ihrer schwer verletzten Kollegin Nothilfe zu leisten. Stattdessen haben sie sich in Richtung Innenstadt abgesetzt.

76 Tagessätze der Geldstrafe haben die Beschuldigten abgeleistet, weil sie von Anfang Juni bis Mitte August 2019 in Untersuchungshaft sassen. Diese hatte aber nichts mit der unterlassenen Nothilfe zu tun. Vielmehr ermittelte die Staatsanwaltschaft zunächst wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Die verletzte Transfrau hatte nämlich behauptet, ihre drei Trink- und Kokskumpane hätten sie aus dem Fenster gestossen.

Die Staatsanwaltschaft nahm entsprechende Ermittlungen auf, stellte diese aber wieder ein, als sich der Vorwurf nicht erhärten liess.

Sind die Aussagen überhaupt verwertbar?

Die drei Verteidiger forderten in ihren Plädoyers Freisprüche. Sie argumentierten erstens, die Aussagen ihrer Mandanten seien nicht verwertbar, weil sie im Zusammenhang mit den Ermittlungen betreffend Tötung gemacht worden seien. Das Gesagte lasse sich nicht für den Vorwurf der unterlassenen Nothilfe verwenden. Daher lasse sich dieser gar nicht beweisen.

Zweitens wären die Beschuldigten aufgrund des Alkohol- und Drogencocktails gar nicht zu einer Hilfeleistung imstande gewesen. Der Mann sei zudem erst gerade aus Brasilien eingereist, könne die Sprache nicht und wisse über die hiesigen Gepflogenheiten nicht Bescheid. Drittens sei das ganze Trio nach dem Fenstersprung der Kollegin unter Schock gestanden. Für die ungerechtfertigte Untersuchungshaft verlangten die Verteidiger jeweils zwischen 15'000 und 19'000 Franken.

Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidiger nicht. Die Protokolle der Einvernahmen seien als Beweismittel zuzulassen. Alle Beschuldigten seien darüber informiert worden, aufgrund welcher Tatumstände gegen sie ermittelt werde. «Es war klar, dass es um ihre Rolle im Zusammenhang mit dem Fenstersturz ging», sagte der Richter.

Geringerer Tatvorwurf bleibt immer möglich

In der ersten Phase der Ermittlungen müssten den Beschuldigten keine konkreten strafrechtlichen Vorwürfe gemacht werden. «Wird wegen versuchter Tötung ermittelt, ist es ohne weiteres möglich, dass den Beschuldigten später eine weniger schwerwiegende Tat vorgeworfen wird.» Umgekehrt ginge es hingegen nicht.

Da die Aussagen verwendet werden könnten, sei erwiesen, dass die Beschuldigten die Nothilfe unterlassen hätten. Der Alkohol-Drogen-Cocktail entbinde sie nicht von der Pflicht zur Nothilfe. Zu tief lag der Blutalkoholgehalt, der im Nachhinein errechnet wurde. «Nach dem Vorfall haben sie Kolleginnen angerufen. Wenn sie das können, können sie auch Alarm schlagen», sagte der Richter. Sie hätten zwar darüber gesprochen, aber nicht einmal die geringfügigste Hilfe geleistet. «Das Verhalten der Beschuldigten war rücksichtslos.»

Immerhin ereignete sich der Vorfall in einer belebten Gegend. So musste die Verunfallte nicht lange auf Hilfe warten. Dies und die lange Untersuchungshaft wirkten sich positiv auf das Strafmass aus. Die Beschuldigten müssen zwar Gerichtsgebühren und Untersuchungskosten bezahlen, die Honorare der Verteidiger aber – sie belaufen sich zusammen auf rund 75'000 Franken – gehen auf die Gerichtskasse.