Dübendorf
Flugplatz Dübendorf: Nun muss auch das Bundesgericht entscheiden, was daraus wird

Nachdem ein Rekurs gegen den Bau eines Innovationsparks auf dem Flugplatz Dübendorf erfolgreich war, zieht der Regierungsrat den Fall nun ans Bundesgericht weiter.

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Die Meinungen über die Zukunft des Flugplatzes Dübendorf gehen auseinander.

Die Meinungen über die Zukunft des Flugplatzes Dübendorf gehen auseinander.

Matthias Scharrer

Gegen die erste Bauetappe des Innovationsparks auf dem Flugplatz Dübendorf hatte der Raumplaner Cla Semadeni Rekurs eingelegt. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht kam im Juli zum Schluss, dass der kantonale Gestaltungsplan nicht zur Anwendung kommen kann. Aber der Zürcher Regierungsrat pocht auf die wirtschaftliche und politische Bedeutung des Projekts: Er zieht den Entscheid vors Bundesgericht, wie er am Mittwoch mitteilte.

Ferner ist der zweite Prozess zur Umwandlung des Flugplatzareals blockiert: Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes seien in der Zwischenzeit wichtige Fragen aufgetaucht, so der Regierungsrat weiter. Nun ist der Prozess sistiert. Damit liegt die Festlegung der zukünftigen aviatischen Nutzung in der Kompetenz des Bundes.

Eine Task Force soll es richten

Falls die Fragen nicht geklärt werden, droht eine Pattsituation. Deshalb hat die Regierung entschieden, parallel zum Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils eine Teilrevision des kantonalen Richtplans einzuleiten. Ziel ist es, auf dieser Basis dann eine Revision der kommunalen Bau- und Zonenordnungen der Standortgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen anzugehen und damit die rechtlichen Grundlagen für eine Weiterentwicklung des Areals zu legen.

Nun entschied der Regierungsrat, eine Behördendelegation, einen Steuerungsausschuss und eine Koordinationsgruppe zu bilden. Als Bindeglied dient hierbei eine Task Force, die bis Ende Frühjahr 2021 einen Synthesebericht vorlegen soll, der als Grundlage für die nächsten Planungsschritte dient. Die Zukunft des Areals bleibt also mehr als ungewiss.