Der Zürcher Ex-Polizist Fredi Hafner zieht vor Bundesgericht. Er hat gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen Amtsgeheimnisverletzung Rekurs eingelegt.
Der Zürcher Ex-Polizist Fredi Hafner zieht vor Bundesgericht. Er hat gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen Amtsgeheimnisverletzung Rekurs eingelegt. Hafner wurde verurteilt, weil er die Affäre um den früheren Armeechef Roland Nef ins Rollen gebracht haben soll.
Das Obergericht verurteilte Hafner im November 2012 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss Nef zudem symbolisch einen Franken Genugtuung zahlen. Bestraft wurde der mittlerweile frühpensionierte Fahnder, weil er die Stalking-Akte Nef einem Journalisten der «SonntagsZeitung» zugespielt haben soll.
Sein Anwalt bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung von Newsnet, gemäss der Hafner diese Verurteilung nicht akzeptiert. Er hoffe, dass das Bundesgericht die Zeugenaussagen des Journalisten der «SonntagsZeitung» mehr gewichte und der Fall ans Obergericht zurückgeschickt werde.
Gericht hatte Verständnis für Hafner
Das Bundesgericht dürfte den Fall voraussichtlich im Herbst oder im frühen Winter 2013 behandeln. Obwohl das Obergericht den «Schimanski von Zürich» verurteilte, äusserte es bei der Urteilseröffnung ein gewisses Verständnis für den früheren Fahnder.
Es sei verständlich, dass er empört darüber gewesen sei, dass ein Mann, der seine Ex-Partnerin gestalkt hatte, zum Armeechef befördert wurde. Direkt zu den Medien zu gehen, ohne auch nur ansatzweise den Dienstweg zu beschreiten, sei jedoch falsch, urteilte das Gericht.