Startseite
Region (LiZ)
Zürich
Im Kanton Zürich treten am 1. Januar 2014 eine ganze Reihe neuer oder geänderter Gesetze, Verordnungen oder Regierungsbeschlüsse in Kraft. Ein paar weitere folgen im Laufe des Jahres. Einige bestehende Regelungen werden aufgehoben.
Gleichzeitig treten am 1. Januar die neue Tierseuchenverordnung und das revidierte kantonale Tierseuchengesetz in Kraft. Letzteres hatte der Kantonsrat bereits im September 2012 verabschiedet. Überarbeitet worden war es aufgrund der vom Bund verordneten Impfung gegen die Blauzungenkrankheit.
Verordnung und Gesetz regeln detailliert die Prävention gegen Krankheiten und das Verhalten, wenn Krankheitsverdacht oder -gewissheit bestehen. Unter anderem müssen gemäss Verordnung sämtliche Klauentiere vor dem Alpauftrieb Anfang Sommer gegen die Krankheit geimpft werden, welche die Bundesbehörden im jeweiligen Jahr bezeichnen.
Aber auch auf den Ruf von Tierhaltern nach Entschädigungen bei Impfschäden geht das Regelwerk ein. Genau geregelt wird, in welchen Fällen die Tierhalter mit wie viel Entschädigung rechnen können.
Das für die Umsetzung der Vorschriften zuständige Veterinäramt wird von einer speziellen Schadenskommission beraten. Darin haben Tierhalter, Tierärzte und die Wissenschaft ihre Vertretungen. Wahlgremium ist der Regierungsrat.
Aufgelöst wird gleichzeitig der bisherige Tierseuchenfonds. Er wird durch ein System ersetzt, bei dem Tierhalter Beiträge entrichten. Solange noch Mittel im Fonds sind, müssen die beitragspflichtigen Tierhalter nur noch den Mindestbeitrag von 30 Franken zahlen.
Neue Chancen für Schüler aus Sek B
Die Anfang Schuljahr 2014/15 in Kraft tretende Änderung der Aufnahmereglemente für einige Mittelschulen bringt neue Chancen auch für Sek-B-Schülerinnen und -Schüler. Die Zulassung beschränkt sich neu nicht mehr ausschliesslich auf Sek-A-Schüler.
Neu werden auch Absolventen der Sek B zugelassen zu den Aufnahmeprüfungen in die Kunst- und Sport-Klassen (K+S) am Mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl in Zürich, in die Pilotklasse der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons sowie ans schweizerisch-italienische Liceo Artistico.