Zürich
Die drei SVP-Kantonsräte fordern: Krankenkassenprämie ganz abziehen zu dürfen

Eine SVP-Motion würde den meisten ein Steuergeschenk von ein paar hundert Franken bringen. Kanton und Gemeinden würden etliche Millionen verlieren.

Patrick Gut
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Steuerpflichtige im Kanton Zürich sollen künftig die tatsächlich bezahlten Prämien für die obligatorische Krankenversicherung vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen (Themenbild)

Steuerpflichtige im Kanton Zürich sollen künftig die tatsächlich bezahlten Prämien für die obligatorische Krankenversicherung vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen (Themenbild)

KEYSTONE/GAETAN BALLY

Steuerpflichtige im Kanton Zürich sollen künftig die tatsächlich bezahlten Prämien für die obligatorische Krankenversicherung vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen. Das fordern die drei SVP-Kantonsräte Stefan Schmid (Niederglatt), Jürg Sulser (Otelfingen) und Benjamin Fischer (Volketswil) in einer Motion, welche sie diese Woche eingereicht haben.

Einschränkend fügen die SVP-Politiker an, ein Abzug solle mindestens bis zum Wert der Durchschnittsprämien bei den höchsten Franchisen möglich sein. Auf diese Weise soll die Wahl von kostspieligen Prämienmodellen und teuren Versicherungsanbietern nicht begünstigt werden.

Sie begründen ihren Vorstoss damit, dass die effektiv bezahlten Krankenkassenprämien für die meisten Steuerzahler wesentlich höher seien als der Betrag, der tatsächlich abgezogen werden dürfe.

10 Prozent weniger Steuern

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Die durchschnittliche Prämie für die obligatorische Krankenversicherung beläuft sich für Erwachsene bei der maximalen Franchise (2500 Franken) auf rund 350 Franken pro Monat. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen macht das 8400 Franken pro Jahr. Vom steuerbaren Einkommen abziehen darf das Paar aber maximal 5200 Franken. Bleibt eine Differenz von 3200 Franken. Diesen Betrag könnten die Steuerpflichtigen nach dem Willen der Motionäre zusätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Auf die Steuerrechnung – Staats- und Gemeindesteuern – wirkt sich das wie folgt aus (gerechnet beim durchschnittlichen Steuerfuss im Kanton Zürich von aktuell 108 Prozent): Sinkt das Einkommen beispielsweise von 60'000 auf 57'800 Franken, fällt die Steuerbelastung um 400 Franken tiefer aus. Besser Verdienende sparen aufgrund der Progression mehr.

Kommt das steuerbare Einkommen mit dem zusätzlichen Abzug von 3200 Franken auf 96'800 statt 100'000 Franken zu liegen, bezahlt das Paar gut 530 Franken weniger. Auf die ganze Steuerrechnung gesehen macht das – je nach Beispiel – 5 bis 10 Prozent aus.

Kanton und Gemeinden würde dieses Steuergeschenk der SVP etliche Millionen kosten. Das scheint aber ganz im Sinne der Motionäre. Sie konstatieren nämlich ein hohes Einnahmenwachstum der öffentlichen Hand. Dieses würde durch die jährlich steigenden Prämien leicht gebremst. Als Nebeneffekt würde der Regierungsrat in die Pflicht genommen, gegen steigende Gesundheitskosten der Bevölkerung anzukämpfen. So zumindest erwarten es die drei SVP-Kantonsräte.