Drogenpolitik
Der Zürcher Stadtrat lehnt Bussen für Kiffer ab

Die Grünen der Stadt Zürich greifen Stadtrat Wolff (AL) wegen ungesetzlicher Bussen beim Besitz von Cannabis an – wie sich zeigt zu Unrecht.

Lina Giusto
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Der Besitz von Cannabis in geringfügiger Menge ist laut Betäubungsmittelgesetz nicht strafbar.

Der Besitz von Cannabis in geringfügiger Menge ist laut Betäubungsmittelgesetz nicht strafbar.

Keystone

Die Stadt- und Kantonspolizei Zürich büsst den Besitz von Kleinstmengen von Cannabis mit Ordnungsbussen à 100 Franken. Dies obwohl seit dem 1. Oktober 2013 im Betäubungsmittelgesetz steht: Nicht strafbar ist, wenn jemand nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet. Als geringfügig gilt eine Menge von 10 Gramm.

Die Diskussion über die ungesetzlichen Bussen startete jedoch im September dieses Jahres. Das Bezirksgericht sprach damals einen Jugendlichen für den Besitz von acht Gramm Cannabis von der Ordnungsbusse über 100 Franken und zusätzlichen Gebühren von 150 Franken frei. Die Stadtpolizei Zürich musste sich in der Folge den Vorwurf gefallen lassen, sie handle ungesetzlich. Und die Gemeinderäte Matthias Probst und Markus Kunz (beide Grüne) brachten mit einer Anfrage an den Stadtrat das Thema auf das politische Parkett.

Regulierung des Cannabis-Verkaufs

Rund 6,5 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben 2015 mindestens ein Mal Cannabis konsumiert. Dies zeigt das Suchtmonitoring Schweiz des vergangenen Jahres. Neben der Stadt Zürich haben auch Bern, Basel-Stadt und Genf sich bereit erklärt, am Pilotprojekt zur Regulierung von Cannabis teilzunehmen.

Die Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich führen unter www.canreg.ch vom 21. November bis zum 21. Dezember eine anonyme Online-Befragung durch. Unter anderem werden Menge, Gründe und die Form des Konsums erhoben. Aus den Ergebnissen sollen Zielgruppen für den regulierten Cannabisverkauf formuliert werden. Die ersten Erkenntnisse zur Studie sollen zu Beginn des nächsten Jahres kommuniziert werden.

Jetzt greifen die Grünen der Stadt Zürich Stadtrat und Sicherheitsdepartementsvorsteher Richard Wolff (AL) in einem offenen Brief an, den sie am Montag veröffentlichten. Konkret kritisierten sie die stadträtliche Antwort, die medial auch vielfach zitiert wurde. Nämlich: «Die Stadtpolizei hat nach Rücksprache im Kanton Zürich bislang darauf verzichtet, die bisherige Praxis anzupassen.»

Dabei lassen die Grünen und Medienvertreter aber Punkt 5 der Antwort des Stadtrates ausser Acht. Dieser lautet: «Der Stadtrat unterstützt einen pragmatischen Umgang mit Cannabis-Konsumentinnen und -konsumenten.» Zudem erachte es der Stadtrat als wünschenswert, wenn bezüglich der Praxis baldmöglichst ein Leitentscheid durch das kantonale Obergericht Klarheit bringt. Denn wie Robert Soós, Sprecher des Sicherheitsdepartements, auf Anfrage mitteilt: «Weder Stadtrat Richard Wolff noch der Gesamtstadtrat können Einfluss darauf nehmen, wie das Betäubungsmittelgesetz inhaltlich ausgelegt und angewendet wird.»

Klarheit gefordert

Die Krux an der Geschichte ist: Der Stadtrat als Exekutive hat aufgrund der schweizerischen Gewaltenteilung kein Weisungsrecht an die Strafverfolgungsbehörden. Das heisst: Bei einem Verstoss oder Ahndung des Betäubungsmittelgesetzes handelt es sich um eine Strafverfolgungstätigkeit der Polizei. Und deshalb sind hier ausschliesslich Staats- und Oberstaatsanwaltschaft, Jugend- oder Oberjugendanwaltschaft, die Stadtrichter und Statthalterämter sowie die Strafgerichte befugt, eine Weisung an die städtische Polizei zu erlassen. Soós sagt: «Es liegt bei den Strafverfolgungsbehörden, zu entscheiden, welche Bedeutung sie einem Einzelrichterentscheid beimessen möchten.»

Frist versäumt

Der Fall, der vor dem Bezirksgericht im September entschieden wurde, hätte auch weitergezogen werden sollen, wie die «Schweiz am Sonntag» berichtete. Das Stadtrichteramt von Zürich wollte den Freispruch des jungen Mannes mit den acht Gramm Cannabis in der Tasche vom Obergericht beurteilen lassen. Dazu kam es aber nicht, weil der Stadtrichter eine Frist versäumt hatte.

Der Stadtrat indes nimmt eine klare Haltung ein. «Der Stadtrat von Zürich würde, im Sinne einer liberalen Drogenpolitik, begrüssen, wenn der Besitz von 10 Gramm Cannabis generell nicht gebüsst würde», sagt Soós. Selbstverständlich aber respektiere er die Gewaltentrennung und damit die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Dennoch erhofft sich der Stadtrat eine baldige Klärung der Zulässigkeit der heutigen Praxis durch einen Leitentscheid zumindest durch das Obergericht – oder durch eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.