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Der Zürcher Kantonsrat hat die Erweiterung des Härtefallprogramms für von der Covid-Krise betroffene Unternehmen ohne Gegenstimme bewilligt. Neu kriegen Unternehmen ab 40 Tagen angeordneter Schliessung oder 40 Prozent Umsatzeinbussen Hilfsgelder.
«Die Ereignisse überschlagen sich wieder mal», sagte Finanzkommissionschef Tobias Langenegger (SP, Zürich). Erst im Dezember hatte der Zürcher Kantonsrat über Hilfe für von der Coronakrise besonders hart getroffene Unternehmen entschieden. Am Montag beschloss er bereits das nächste Härtefall-Programm. Es weitet den Kreis der Firmen, die Hilfsgelder beziehen können, aus. Künftig gilt:
Die Neuerungen waren im Parlament unumstritten: Der Beschluss erfolgte ohne Gegenstimmen. Der Kanton Zürich hält sich mit den nun beschlossenen Regeln an die vom Bund festgelegten Mindestanforderungen für den Bezug von Corona-Härtefallgeldern. Bund und Kantone finanzieren das Hilfsprogramm gemeinsam.
Für Zürcher Firmen stehen jetzt bis zu 456 Millionen Franken an Darlehen und À-fonds-perdu-Beiträgen zur Verfügung. Sollten nur nicht rückzahlbare Beiträge beantragt werden, wären es 350 Millionen Franken.
Der Kanton bearbeitet die Gesuche nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Ebenso erfolgt die Auszahlung nach dem Prinzip«first come, first serve». Die Gesuche sind online zu stellen. Stocker sagte, dies könne ab 8. Februar möglich sein. Zuerst gelte es, die nötigen Online-Tools an die neuen Kriterien anzupassen.
Keine Mehrheit fand ein Antrag der Ratslinken: SP, Grüne und AL wollten den Regierungsrat auffordern, eine Lösung für Firmen zu finden, die aufgrund Umstrukturierungen wie Fusionen neu im Handelsregister stehen. Ausserdem reichten die SP ein Postulat ein, das nach Basler Vorbild teils eine Übernahme der Mieten von wegen Corona zwangsweise geschlossenen Betrieben durch die öffentliche Hand verlangt, teils einen Mietverzicht der Vermieter.
Auf der bürgerlichen Ratsseite stiess dies auf Ablehnung: Der Kantonsrat solle jetzt nicht durch Zusatzforderungen riskieren, dass sich die Auszahlung von Härtefallgeldern verzögere, hiess es seitens der FDP, CVP und GLP. «Den Unternehmen, die in Existenznot geraten, muss schnell geholfen werden», sagte Ronald Alder (GLP, Ottenbach).
Mit den neuen Härtefallregeln segnete der Kantonsrat einen Zusatzkredit in Höhe von 95 Millionen Franken ab. Stocker erklärte, weitere Beiträge dürften unumgänglich sein.
Die Vergabekriterien für Härtefallgelder kann der Regierungsrat künftig selbst anpassen. Aber: Wenn er mehr Geld braucht oder von Bundesvorgaben abweicht, muss er auch in Zukunft den Kantonsrat einbeziehen.