Die höchsten Gebäude im Zürcher Hochschulgebiet sollen nicht höher als 57 Meter gebaut werden.
Die Planungen für das Zürcher Hochschulgebiet werden konkreter: Nachdem die Planungs- und Baukommision des Kantonsrates (KPB) am Mittwoch über den Abschluss ihrer Beratungen zum Richtplan informiert hatte, legten am Freitag Vertreter von Kanton und Stadt sowie der drei Institutionen Universität Zürich (UZH), Unispital Zürich (USZ) und ETH Zürich den Stand ihrer Planungen offen.
Die Realisierung des Projekts soll etwa 30 Jahre dauern, die Investitionen werden mit rund 4,5 Mrd. Franken veranschlagt. Geplant sind neue Gebäude für die drei Institutionen, Parks und ein Campus-Boulevard. Die Planungen für das neue Hochschulgebiet Zürich sind laut Bildungsdirektorin Silvia Steiner ein «entscheidender Beitrag für den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Zürich».
Gemäss Baudirektor Markus Kägi (SVP) sollen die höchsten Gebäude nicht höher als 57 Meter (maximal 512 Meter über Meer) werden. Gegenüber früheren Plänen bedeute dies eine Reduktion um zwei bis drei Stockwerke. Dadurch sei beispielsweise von der Kirche Fluntern aus die Sicht auf die Albiskette gewährleistet. Die KPB verzichtete auf die Festlegung einer Maximalhöhe. Die Höhenbegrenzung wird in den Gestaltungsplänen festgelegt. «Es handelt sich dabei um den maximalen Rahmen, der nicht unbedingt ausgeschöpft werden soll. Aber der Rahmen soll architektonische Freiheit ermöglichen», so Kägi.
Eine klare Absage erteilten Kägi und Unispitalratspräsident Martin Waser der von der KPB geforderten Prüfung eines Abbruchs des denkmalgeschützten Altbaus des Unispitals. Kritiker der Planungen für das Hochschulgebiet argumentieren, dass durch einen teilweisen oder vollständigen Abbruch des Altbaus und einer zumindest teilweisen Überbauung des – ebenfalls unter Schutz stehenden – Spitalparks ganz andere Lösungen und geringere Maximalhöhen ermöglicht würden. Laut Waser braucht das Unispital den Park aber unter anderem als Rochadefläche während der Bauphase. Ein weiterer Grund, den Altbau nicht anzutasten, sind die Rechtsstreitigkeiten, die das mit sich bringen könnte. Diese könnten den Planungsprozess über Jahre hinweg erschweren oder blockieren. Eine Verzögerung in dieser Dimension wäre vor allem für das USZ problematisch.
Während der Planungen in den vergangenen Jahren hat das USZ seinen Flächenbedarf um rund 40 000 Quadratmeter reduziert. Deshalb kann beispielsweise – wie vom Heimatschutz gefordert – die Alte Anatomie erhalten bleiben und die Maximalhöhen müssen nicht zwingend ausgenutzt werden.
Ursprünglich wurde mit Geschossflächen von 350 000 Quadratmetern gerechnet. Nun sind noch 315 000 Quadratmeter vorgesehen. Dieser Flächenzuwachs führt natürlich dazu, dass sich zukünftig noch deutlich mehr Menschen im Hochschulgebiet bewegen werden als heute schon. Dementsprechend wichtig ist auch der Ausbau der Verkehrswege (siehe unten).
Als Nächstes wird sich der Kantonsrat mit dem Richtplan befassen. Zu den weiteren Schritten des Projekts gehört die Durchführung des kürzlich ausgeschriebenen Studienauftrags für ein Stadtraumkonzept Hochschulgebiet. Parallel dazu wird an den Gestaltungsplänen gearbeitet, die die Baudirektion Mitte 2017 festsetzen könnte. Die Realisierung erfolgt in Etappen. Zuerst an der Reihe ist das USZ-Kernareal Ost an der Gloriastrasse inklusive Parkanlage.
Widerstand gegen das Grossprojekt gibt es unter anderem aus den betroffenen Stadtquartieren Fluntern und Oberstrass. Laut den Projektverantwortlichen stehe man mit den Betroffenen aus den Quartieren im Dialog. Deren Möglichkeiten, sich gegen die Pläne zu wehren, sind allerdings gering, da die Planungshoheit beim Kanton liegt.