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Region (LiZ)
Zürich
Clown David Larible ist am Dienstag wegen eines Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen verurteilt worden. Das will er nicht akzeptieren.
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte Larible zu einer bedingten Geldstrafe und sprach einen Landesverweis von 5 Jahren aus. Laribles Anwalt Valentin Landmann meldete noch im Gerichtssaal Berufung an. Vor dem Urteil des Zürcher Obergerichts wird der Schuldspruch somit nicht rechtskräftig.
Gegenüber den Medien nahm der 60-jährige Larible Stellung zum Urteil. "Ich bin sehr enttäuscht", sagte er. "Von Anfang an habe ich keine Chance gehabt." Nichtsdestotrotz will er das Urteil nicht akzeptieren. «Ich will kämpfen bis an das Ende meiner Tage.»
Bei der Bemessung der Strafe folgte das Gericht vollumfänglich der Staatsanwaltschaft: Larible wurde zu 160 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt, wegen sexueller Handlungen mit einem Kind. Auch beim Landesverweis war das Gericht gleicher Meinung wie die Anklage.
Es handle sich zwar um ein klassisches Vieraugen-Delikt, sagte der Richter in der Begründung. Man habe dem Mädchen aber klar mehr geglaubt als dem Beschuldigten. Die Aussagen des Mädchens seien überzeugend, widerspruchsfrei. Zudem habe sich die 14-Jährige sehr geschämt, über die Küsse zu reden, was ebenfalls glaubhaft sei.
Es sei zudem kein Grund erkennbar, weshalb dieser Fan sein Idol zu Unrecht beschuldigen sollte. "Sie haben das Vertrauen eines Kindes, das Sie verehrte, missbraucht", sagte der Richter an Larible gerichtet. "Und sie haben einem Mädchen den ersten Kuss gestohlen." (sda/az)