Portraitenthüllung
Carmen Walker Späh in Ahnengalerie verewigt

Das Bild der FDP-Politikerin ist somit das 58. Werk in der Galerie. Mittlerweile müssen die ehemaligen und amtierenden Magistraten schon recht nah zusammenrücken.

Drucken
Regierungsrätin Carmen Walker Späh mit der Künstlerin Andrea Muheim vor dem Portrait. Bild: Kanton Zürich
5 Bilder
Portraitenthüllung von Regierungsrätin Carmen Walker Späh
Das Portrait von Regierungsrätin Carmen Walker Späh in der Zürcher Ahnengalerie. Bild: Kanton Zürich
ie Enthüllung des Portraits von Carmen Walker Späh mit der Künstlerin Andrea Muheim. Bild: Kanton Zürich
Das aufgehängte Portrait von Carmen Walker Späh in der Zürcher Ahnengalerie. Bild: Kanton Zürich

Regierungsrätin Carmen Walker Späh mit der Künstlerin Andrea Muheim vor dem Portrait. Bild: Kanton Zürich

Zur Verfügung gestellt

In der Ahnengalerie der Zürcher Regierungspräsidenten und Bundesräte ist heute das 58. Bild enthüllt worden: das Porträt von Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh (FDP).

Das Gemälde (100 x 81 cm, Öl auf Leinwand), wurde im Beisein der Zürcher Künstlerin Andrea Muheim enthüllt und aufgehängt, wie der Kanton am Montag mitteilte.

In der Ahnengalerie, die sich im zweiten Stock des Verwaltungsgebäudes Walcheturm befindet, hängen somit nun schon 58 Bilder. Auch wenn der Platz an den Wänden wohl noch für ein paar weitere Werke reicht, müssen die ehemaligen und amtierenden Magistraten mittlerweile schon recht nah zusammenrücken.

Ob sie politisch oder persönlich das Heu auf der selben Bühne haben oder nicht, spielt dabei keine Rolle, in der Ahnengalerie gilt strikte Konkordanz. Einheitliche Dimensionen der Bilder sorgen dafür, dass keiner aus der Reihe tanzt. Zwischen den Bilderrahmen hätte kaum ein Bundesordner Platz.

Seit 1936 werden Zürcher Magistraten verewigt

Der breiten Öffentlichkeit ist der hohe Saal mit seinen vielen Bildern am ehesten aus Wahlsendungen bekannt, wenn er von TV-Sendern als Fernsehstudio genutzt wird.

Präsidentinnen und Präsidenten des Zürcher Regierungsrates sowie Zürcher Mitglieder des Bundesrates können eine Künstlerin oder einen Künstler ihrer Wahl mit dem Malen eines Porträts beauftragen. Die ersten Werke stammen aus dem Jahr 1936. Finanziert werden die Arbeiten mit Mitteln der Kulturförderung.

Ähnlich wie in der Politik selbst, gibt es auch unter den porträtierenden Künstlern einen deutlichen Männerüberhang: Die 58 Porträts wurden von 39 Künstlern und fünf Künstlerinnen angefertigt.