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Region (LiZ)
Zürich
Die Gründersiedlungen stammen aus den Jahren 1924 bis 1926. Deswegen wird ihnen eine bauhistorische Bedeutsamkeit zugesprochen.
Erfolg für den Zürcher Heimatschutz: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die beiden ältesten Siedlungen der Familienheim-Genossenschaft (FGZ) im Zürcher Friesenbergquartier nicht abgerissen werden dürfen.
Das Verwaltungsgericht habe den Siedlungen als Vorinstanz zu Recht eine sehr hohe Schutzwürdigkeit beigemessen, schreibt das Bundesgericht. Es bestehe ein sehr erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt der Gründersiedlungen des Friesenbergquartiers. Ihnen komme grosse, über Zürich hinausgehende architektur- und sozialgeschichtliche Bedeutung zu. Die beiden Gründersiedlungen stammen aus den Jahren 1924 bis 1926 und umfassen 144 Wohneinheiten. Sie gelten als bauhistorisch bedeutsam und sind inventarisiert, ebenso die dazugehörigen Gärten.
Die FGZ wollte die beiden Siedlungen abreissen und durch eine neue, verdichtete Bebauung ersetzten. Der Stadtrat hatte 2016 aufgrund «übergeordneter Interessen» auf eine Unterschutzstellung der beiden ältesten Etappen der FGZ verzichtet. Gegen diesen Entscheid wehrte sich der Heimatschutz vor dem Verwaltungsgericht. Dieses hatte verlangt, die Siedlungen unter Schutz zu stellen. Dagegen zogen wiederum die Stadt Zürich und die FGZ vors Bundesgericht, das nun die Beschwerden abwies.
Der Zürcher Heimatschutz sei überaus erfreut über das Urteil, teilte er am Dienstag mit. Das Bundesgericht stärke mit seinen Erwägungen den Denkmalschutz. Es gebe Schutzinteressen, die höher zu gewichten seien als maximale Verdichtung, günstiger Wohnraum und energetische Massnahmen.
Dank des Bundesgerichtsurteils bleibe der Grundgedanke der Gartenstadt räumlich, sozial, funktional und ästhetisch erhalten und erlebbar, schreibt der Heimatschutz.