Bundesgericht
Nach der Vergewaltigung einer Zürcher Studentin: Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe von acht Jahren

Im September 2018 ist ein mittlerweile 35-jähriger Syrer am helllichten Tag in die Wohnung einer Studentin in Zürich eingebrochen und hat sie vergewaltigt. Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafe von acht Jahren. Auch die angeordnete, maximal mögliche Landesverweisung von 15 Jahren ist laut den Lausanner Richtern verhältnismässig.

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Der verurteilte Syrer reiste im Mai 2016 in die Schweiz ein. Er beging vor der Vergewaltigung im September 2018 verschiedene Delikte, wie Einbruchdiebstahl, Raubversuch und Drogenbesitz. Auch in Italien, wo sich der Mann vor seiner Einreise in die Schweiz aufhielt, beging er mehrere Straftaten.

Der verurteilte Syrer reiste im Mai 2016 in die Schweiz ein. Er beging vor der Vergewaltigung im September 2018 verschiedene Delikte, wie Einbruchdiebstahl, Raubversuch und Drogenbesitz. Auch in Italien, wo sich der Mann vor seiner Einreise in die Schweiz aufhielt, beging er mehrere Straftaten.

Archivbild: zvg

(sda) Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren bestätigt. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung und Hausfriedensbruchs. Er war am helllichten Tag in die Wohnung einer Studentin eingedrungen, wo er diese vergewaltigte.

Auch die angeordnete, maximal mögliche Landesverweisung von 15 Jahren ist laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts verhältnismässig. Die Lausanner Richter wiesen alle Rügen des abgewiesenen Asylbewerbers ab.

Der Syrer reiste im Mai 2016 in die Schweiz ein. Er beging vor der Vergewaltigung im September 2018 verschiedene Delikte, wie Einbruchdiebstahl, Raubversuch und Drogenbesitz. Auch in Italien, wo sich der Mann vor seiner Einreise in die Schweiz aufhielt, beging er mehrere Straftaten.