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Region (LiZ)
Zürich
Das Bundesverwaltungsgericht muss die Vereinbarung zum Hallenstadion-Billetverkauf über Ticketcorner neu behandeln. Das Bundesgericht habe die Beschwerdebefugnis von Starticket und Ticketportal anerkannt, teilte Starticket am Donnerstag mit.
Die Vereinbarung zwischen dem Zürcher Hallenstadion und der Billetverkäuferin Ticketcorner besteht seit 2009: Sie besagt, dass die Hälfte aller Tickets über Ticketcorner abgesetzt wird. Starticket und Ticketportal hatten wegen der 50-Prozent-Klausel die Wettbewerbskommission (Weko) eingeschaltet. Diese kam aber zum Schluss, die Vereinbarung sei nicht wettbewerbsverzerrend.
Mit ihrer Beschwerde gegen die Weko blitzten die Konkurrenten beim Bundesverwaltungsgericht ab. Das Gericht sprach den Konkurrenten die Beschwerdebefugnis ab und trat auf den Fall gar nicht erst ein. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts vom 5. Juni muss das Bundesverwaltungsgericht den Fall nun behandeln.