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Die Winterthurer Busfahrer sollen dem neuen GAV für den Öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich unterstellt werden. Der Stadtrat hat den Vertrag genehmigt. Nun muss noch der Grosse Gemeinderat darüber entscheiden.
Ausgehandelt wurde der Gesamtarbeitsvertrag von Arbeitnehmervertretern und den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ), Stadtbus Winterthur, der Postauto AG und der Forchbahn.
Mit dem neuen GAV sollen für alle Unternehmen des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich die gleich langen Spiesse gelten. Er regelt die Mindestanstellungsbedingungen, die Jahresarbeitszeit, die Löhne, die Aus- und Weiterbildung und die berufliche Vorsorge. (sda)