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Region (LiZ)
Zürich
Datenschützer Bruno Baeriswyl sieht Handlungsbedarf.
Der Zugang zu Behördeninformationen ist im Kanton Zürich «vergleichsweise wenig vorteilhaft» organisiert. Zu diesem Schluss kommt ein Evaluationsbericht zum kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), den der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl am Dienstag vorgelegt hat.
«Die öffentlichen Organe informieren zu wenig darüber, dass die Bevölkerung das Recht hat, Dokumente der Behörden einzusehen», so der kantonale Datenschützer. Konkret kritisiert er, dass nur 20 Prozent der Zürcher Gemeinden wie vom Gesetz vorgeschrieben ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände auf ihrer Website haben. Mit anderen Worten: 80 Prozent der Gemeinden vernachlässigen punkto Öffentlichkeitsprinzip ihre Pflichten. Vor allem kleinere Gemeinden hätten diesbezüglich Nachholbedarf.
Laut dem Evaluationsbericht muss auch der Datenschutz in vielen Gemeinden und anderen öffentlichen Organen gestärkt werden: «Es müsste viel mehr Kontrollen geben», erklärt Baeriswyl. Oft gebe es keine verbindlichen Vorgaben zur Passwortsicherheit. «Die Gemeinden kennen vielfach die Risiken nicht», moniert der Datenschützer. Dabei könne es schwerwiegende Folgen haben, wenn sensible Daten in die falschen Hände gerieten.
Für die bevorstehende Revision des IDG stellt der Datenschutzbeauftragte mehrere Forderungen in den Raum:
Bedarf dafür wäre gemäss dem Evaluationsbericht vor allem aus Sicht der Bevölkerung vorhanden: In einer repräsentativen Umfrage im Kanton Zürich bewerteten die Befragten die Wichtigkeit des Öffentlichkeitsprinzips durchschnittlich mit 7,7 von 10 Punkten. Die öffentlichen Organe, zu denen Behörden, aber auch Fachhochschulen gehören, stuften den voraussetzungslosen Zugang zu Informationen im Gegensatz zur übrigen Bevölkerung als weniger wichtig ein.
Baeriswyl betont auf Nachfrage, dass Gemeinden über wichtige Angelegenheiten informieren müssen. Als Richtwert für die Veröffentlichung von Gemeinderatsbeschlüssen nennt er eine Woche. Innert dieser Frist pflegt der Zürcher Regierungsrat seine Beschlüsse zu veröffentlichen.
Die am Dienstag veröffentlichte Evaluation bildet den Abschluss einer seit 2013 laufenden Studie zur Wirksamkeit und zum Reformbedarf des IDG. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur IDG-Revision, der auch Baeriswyl angehört, hatte vor den Sommerferien ihre erste Sitzung. Voraussichtlich nächstes Jahr wird die Regierung ihren neuen IDG-Entwurf vorlegen.