Dietikon
Verwirrung um Parlamentsentscheid: Grüne wollen erneute Abstimmung

Der Fraktionschef der Grünen, Beat Hess, ist überzeugt, dass in der September-Sitzung des Parlaments durch das Präsidium eine Fehlentscheidung gefällt wurde. Jetzt fordert er eine erneute Abstimmung.

Gabriele Heigl
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Beat Hess, Fraktionschef der Grünen, will nochmals über den "Antrag auf Teilrevision der Gemeindeordnung" abstimmen lassen.

Beat Hess, Fraktionschef der Grünen, will nochmals über den "Antrag auf Teilrevision der Gemeindeordnung" abstimmen lassen.

Gabriele Heigl

Bei der fraglichen Abstimmung ging es um den «Antrag auf Teilrevision der Gemeindeordnung». Der Abstimmungsmodus hatte für Verwirrung gesorgt. Die Teilrevision hatte zum Ziel, die Anzahl der Schulpflegemitglieder zu reduzieren, die Schulpflege zu professionalisieren, die Ressorts abzuschaffen, eine dreiköpfige Geschäftsleitung zu installieren sowie eine neue Pädagogikleiterstelle zu schaffen. Da es einen Änderungsantrag gab, war zweimal die Hand zu heben.

Der Änderungsantrag wurde zwar mit 19 Ja- zu 10 Nein-Stimmen angenommen. Bei der Schlussabstimmung zur Teilrevision hiess es dann aber letztlich 14 Ja- gegenüber 16 Nein-Stimmen. Damit war der Antrag gecancelt und kommt somit auch nicht vors Volk. Mit einer Aufsichtsbeschwerde zuhanden des Dietiker Bezirksrats will Hess nun eine erneute Abstimmung herbeiführen.

Abstimmungsvorgänge missverstanden

In der Sitzung hatte die Grüne Catalina Wolf-Miranda die Abstimmungsvorgänge offensichtlich missverstanden. «So kam es, dass mindestens ein Mitglied unserer Fraktion nein statt ja stimmte», so Hess in der Beschwerde. Sonst hätte es 15 zu 15 gestanden, was einen Stichentscheid des Präsidenten erfordert hätte. Hess vermutet, dass es noch weitere «Fehl-Abstimmer» gab.

Bereits unmittelbar nach der Abstimmung hatte der Grüne Lucas Neff einen Antrag auf Wiederholung gestellt, der aber von Gemeinderatspräsident Martin Romer (parteilos) mit Verweis auf den Thalmann – die «Bibel» zu den Ausführungen der Gemeindegeschäfte – zurückgewiesen wurde. In dem Antrag sei es aber nicht um eine erneute, nicht erlaubte Diskussion gegangen, sondern nur um die Abstimmung, so Hess, vergleichbar mit «einem Zählfehler eines Stimmenzählers», bei dem es auch eine erneute Abstimmung gegeben hätte. Der Thalmann sei daher falsch angewendet worden. Die Beschwerde liegt nun beim Gemeinderat zur Vernehmlassung.