Bezirksgericht Zürich
UBS sollte 170 Milliarden Franken überweisen – Österreicher wegen Urkundenfälschung verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Österreicher wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er habe die UBS wissentlich mit gefälschten Dokumenten dazu bringen wollen, 170 Milliarden Franken zu überweisen.

Patrick Gut
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Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Österreicher wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe. (Symbolbild)

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Österreicher wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe. (Symbolbild)

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Er war felsenfest von der Echtheit der Dokumente überzeugt. Auf dieser Behauptung beruhte die Strategie der Verteidigung. Er heisst Gustav Jobstmann. Der 62-jährige distinguierte Herr – graues Haar, brauner Anzug, kariertes Hemd und Krawatte – stand gestern unter anderem wegen Urkundenfälschung vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Die Dokumente – die Jobstmann zwischen 2013 und 2015 verwendete – sollten beweisen, dass auf Konten der Grossbank UBS das Vermögen des indonesischen Diktators Sukarno (1901 bis 1970) liegt. Sie enthielten zudem die Namen der mutmasslichen Sukarno-Erben. Jobstmann wollte die UBS im Auftrag dieser Erben dazu bewegen, 170 Milliarden Franken auszuzahlen.

Nicht misstrauisch

Inzwischen hat der Beschuldigte eingesehen, dass die Dokumente gefälscht waren. Die Summe von 170 Milliarden Franken habe ihn nicht misstrauisch gemacht, wie er in der Befragung ausführte. Sukarno habe als Diktator in Indonesien bei 500 Millionen Menschen während 20 Jahren abkassiert. «Da kommen schon einige Milliarden zusammen», sagte er.

Aufhorchen liess ihn auch nicht, dass mit Kabas K. plötzlich ein Bosnier, der in Kroatien lebt, zu 51 Prozent am Erbe beteiligt sein soll. «Ich habe Wirtschaft studiert und Beteiligungen sind in der Wirtschaft üblich», sagte der 62-Jährige. K. sei als einziger handlungsfähig gewesen, weil der eigentliche Erbe schwer krank sei und nicht reisen könne.

Ein Brief des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom Mai 2011 liess die Strategie der Verteidigung scheitern.

Gesundheitlich schlecht geht es auch Jobstmann selber. Laut eigenen Angaben wegen der 72 Tage Untersuchungshaft, die er 2014 im Gefängnis in Dielsdorf verbracht hat. Der Österreicher, der 2016 für das Bundespräsidium kandidieren wollte, lebt von 1200 Euro Invalidenrente.

In der ganzen Geschichte um die 170 Milliarden Franken fanden Forensiker rasch heraus, dass zahlreiche Dokumente gefälscht waren. So sind etwa sämtliche Unterschriften von Sukarno fingiert. Um Urkundenfälschung handelt es sich laut Staatsanwaltschaft, weil der Beschuldigte wissentlich die gefälschten Dokumente verwendete.

Aktenvolumen von 30'000 Seiten

Genau dies bestritt der Pflichtverteidiger des Angeschuldigten gestern aufs Schärfste. 2013 habe sein Mandant keinen Gedanken daran verloren, gewisse Dokumente könnten Fälschungen sein. Es sei klar, dass es sich nicht um eine billige Enkeltrickmasche handle. Viel zu umfangreich sei das Aktenvolumen von 30'000 Seiten – darunter Zertifikate, Notariatsurkunden, beglaubigte Verträge und anderes mehr.

Jobstmann stellte der Oberstaatsanwaltschaft des Kanton Zürichs im Februar 2013 Dokumente zu, damit eine Strafuntersuchung gegen die UBS eröffnet werde. Dies hätte er – so argumentierte der Verteidiger – nicht getan, wenn er um die Fälschungen gewusst hätte. Weder wäre er in der Öffentlichkeit als Mediator in der Sache aufgetreten, noch hätte er für teures Geld ein Privatgutachten machen lassen, wenn er an der Echtheit der Dokumente gezweifelt hätte.

Wahrheit erst 2014 erkannt

Nach der Untersuchungshaft gab Jobstmann bei einem Wiener Forensiker ein Gutachten in Auftrag. Erst mit dem Resultat dieses Gutachtens im Laufe von 2014 habe er akzeptiert, dass es sich um Fälschungen handelte. In der Folge sei es zum Bruch mit Kabas K. gekommen. Sein Mandant sei freizusprechen, schloss der Verteidiger sein Plädoyer. Für die zu Unrecht erstandene Haft von 72 Tagen sei er mit 14 '400 Franken zu entschädigen. Ausserdem sei ihm eine Genugtuung von 16'000 Franken zu bezahlen.

Jobstmann verfolgte das Plädoyer des Verteidigers aufmerksam. Teils in Denkerpose, das eine Bein übergeschlagen. Unter dem hochgerutschten Hosenbein blitzte die rote Socke hervor.
Nach gut zwei Stunden Beratung sprach der Einzelrichter den Beschuldigten wegen falscher Anschuldigung, Urkundenfälschung und versuchter Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 70 Franken.

Ein Brief des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom Mai 2011 liess die Strategie der Verteidigung scheitern. Aus dem Schreiben wird klar, dass die Dokumente gefälscht sind. Und: Kabas K. hatte Jobstmann den EFD-Brief zusammen mit den übrigen Unterlagen übergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.