Startseite
Region (LiZ)
Ordnet die KESB eine Massnahme an, die eine Gemeinde finanziell stark belastet, soll sie diese der Gemeinde vorgängig zur Stellungnahme vorlegen. Die FDP will dies gesetzlich verankern und der Kantonsrat unterstützt sie dabei - obwohl in der Praxis viele Gemeinden schon heute darauf verzichten.
Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wurde im Jahr 2013 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeführt - und mit ihr eine Behörde, welche für die Anordnung von Massnahmen zuständig ist. Die Kosten für ebendiese Massnahmen tragen die Gemeinden.
"Sie wurden damit zu reinen Zahlstellen degradiert", kritisierte am Montag im Kantonsrat deshalb etwa SVP-Kantonsrat Tumasch Mischol (Hombrechtikon). "Eine solche Schutzmassnahme kann die Finanzen einer Gemeinde nämlich erheblich treffen", betonte auch Martin Farner (FDP, Oberstammheim).
Mit einer Parlamentarischen Initiative (PI) verlangt die FDP deshalb, dass die Mitsprache einer Gemeinde bei teuren Massnahmen im Gesetz festgeschrieben wird. Auch soll die Gemeinde Akteneinsicht erhalten, soweit dies zur Wahrnehmung ihres Anhörungsrechts notwendig ist.
Zwar waren sich die Parlamentarier quer durch die Parteien einig, dass seit der Einführung des neuen Systems viel passiert sei. Doch der Spielraum des Informationsaustausches müsse besser genutzt werden, hiess es etwa von Seiten der SVP. Es gehe darum, für einen sinnvollen Einsatz der Gelder Vertrauen zu schaffen, betonte die CVP.
"Die Forderung ist kein Misstrauensvotum an die KESB", sagte Lorenz Schmid (CVP, Männedorf). Den bereits erreichten Verbesserungen müsse Nachdruck verliehen werden, indem man sie gesetzlich verankere. Er verwies damit auf die Empfehlungen, welche den Gemeinden bereits jetzt die Möglichkeit bieten, sich bei kostenintensiven Massnahmen ins Verfahren einzubringen.
Diese hatte eine breit abgestützte Arbeitsgruppe erarbeitet, nachdem Kritik an den bundesrechtlichen Vorgaben und der Rolle der Gemeinden als Kostenträger laut geworden war. "Das Einholen einer Stellungnahme bei kostenintensiven Fällen hat sich gut eingespielt", sagte denn auch Silvia Rigoni (Grüne, Zürich).
Schon heute würden Abklärungen für Betroffene manchmal unerträglich lange dauern. "Die Verpflichtung, Stellungnahmen einzuholen, würde das Ganze noch mehr verzögern." Auch die SP betonte, dass eine weitere Bestimmung im Gesetz unnötig sei. "Die Situation wurde mit den Empfehlungen geklärt", sagte Fabian Molina (Illnau-Effretikon).
"Es ist alles erreicht, was machbar ist", sagte Jörg Mäder (GLP, Opfikon) sogar. Nötige Justierungen seien getätigt worden und die Involvierten hätten gemerkt, dass der Kantonsrat ein wachsames Auge habe. Und auch die EVP betonte, dass die Zusammenarbeit zwischen der KESB und den Gemeinden mittlerweile gut funktioniere.
Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) versuchte schliesslich mit Zahlen aufzuzeigen, dass die Forderungen der PI bereits erfüllt seien. Gemäss den Empfehlungen der Aufsichtsbehörde müssen Massnahmen, die teurer als 3000 Franken pro Person und Monat sind, heute schon den Gemeinden zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Im vergangenen Jahr war dies gemäss Fehr bei 38 von insgesamt 1314 Kindesschutzverfahren der Fall. 13 Gemeinden hätten auf eine Stellungnahme verzichtet, 24 waren damit einverstanden. "Nur eine Gemeinde war nicht einverstanden", sagte die Justizdirektorin. "Wir sind also hier im Begriff, einen Placebo-Artikel zu schaffen."
Zwar zeigte Fehr Verständnis dafür, dass die bestehende Regelung der Kostenverteilung zu einem gewissen Unbehagen bei den Gemeinden führen kann. Es sei aber auch im Strafrecht so, dass ein Gericht unabhängig eine Massnahme treffe und die Gemeinde die Zahlstelle sei und nichts zu sagen habe.
"Versuchen wir aber - angesichts der steigenden Zahlen von Kindsmisshandlungen - nicht den effektiven Sinn und Zweck der KESB, den Schutz der Schwächsten, aus den Augen zu verlieren", betonte Fehr. Ob das Einholen einer Stellungnahme im Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verankert wird, entscheidet der Kantonsrat in rund vier Wochen.