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Region (LiZ)
Der Kanton Zürich, die Städte Winterthur und Zürich sowie die weiteren Gemeinden haben einen Kompromiss für die Umsetzung der Steuervorlage 17 gefunden: Die Gewinnsteuer soll gemäss Kanton zwar unverändert von 8 auf 6 Prozent gesenkt werden - dies neu allerdings gestaffelt über drei Jahre hinweg.
Vorgesehen ist, den kantonalen Gewinnsteuersatz ein Jahr nach dem Inkrafttreten der eidgenössischen Steuervorlage 17 von 8 auf 7 Prozent zu senken. Drei Jahre darauf soll er - in einer separaten Vorlage - auf 6 Prozent gesenkt werden, wie Kanton, Städte und Gemeinden am Montag vor den Medien bekannt gaben.
Die Stadt Zürich, die sich bereits bei der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III (USR III) gegen diese Reduktion ausgesprochen hatte, erachtet die Senkung um zwei Prozentpunkte nach wie vor als "finanzpolitisch nicht verkraftbar", wie sie am Montag in einer Medienmitteilung festhält. Einer Senkung um einen Prozentpunkt stimme der Stadtrat aber zu.
"Ich begrüsse es sehr, dass der Regierungsrat unsere Forderung nach einer zeitlichen Staffelung aufgenommen hat", wird der Stadtzürcher Finanzvorstand Daniel Leupi (Grüne) zitiert. So würden die Steuerausfälle "nicht so abrupt erfolgen". Zudem könnte über die Notwendigkeit einer zweiten Senkung separat entschieden werden.
Der Regierungsrat setzt auf beide Etappen, damit "der Abstand zu anderen Wirtschaftskantonen nicht zu gross" werde. Die Belastung für ordentliche Gesellschaften würde - bei einem Ansatz von 6 Prozent - von heute 21,15 auf 18,19 Prozent des Gewinns sinken. Im Vergleich lägen die meisten Kanton nach der Steuervorlage 17 in einem Bereich zwischen 12 und 14 Prozent.
Die Steuerausfälle, die wegen dieser Reduktion auf die Städte und Gemeinden zukommen, sollen besser als in der gescheiterten USR-III-Vorlage kompensiert werden: Die Zürcher Regierung spricht von voraussichtlich bis zu 200 Millionen Franken, um welche die Gemeinden entlastet werden. Der Kanton soll einen höheren Anteil an den Ergänzungsleistungen der Gemeinden übernehmen und einen höheren Beitrag in den Finanzausgleich einschiessen.
Die eidgenössische Steuervorlage 17, die Nachfolgerin der USR III, befindet sich bis am 6. Dezember in der Vernehmlassung. Die kantonalen Finanzdirektoren haben sich am vergangenen Freitag grundsätzlich hinter die Vorlage gestellt, verlangen aber punktuelle Anpassungen.
Der Zürcher Regierungsrat hat seine Vernehmlassungsantwort in Zusammenarbeit mit den Gemeinden verfasst. Gleichzeitig hat er - ebenfalls gemeinsam - die Strategie für die spätere Umsetzung der Steuervorlage 17 auf kantonaler Ebene festgelegt.