Obergericht Zürich
Skurriler Küchenmesser-Fall in Schlieren: Sechs Jahre Haft für die Täterin

Im kuriosen Fall um einen Tötungsversuch änderte ein neues Spülmaschinen-Gutachten nichts an der Schuld der Täterin, die mit einem 22 Zentimeter langen Messer auf eine Portugiesin losging. Das Obericht kürzte aber ihre Strafe leicht.

David Egger
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Sechs Jahre Freiheitsstrafe statt sechs Jahre und vier Monate: Ansonsten deckt sich das Urteil des Obergerichts mit jenem des Bezirksgerichts Dietikon.

Sechs Jahre Freiheitsstrafe statt sechs Jahre und vier Monate: Ansonsten deckt sich das Urteil des Obergerichts mit jenem des Bezirksgerichts Dietikon.

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Nach einem halben Jahr Pause setzte das Zürcher Obergericht gestern eine Berufungsverhandlung fort, die sich mit dem Entscheid des Dietiker Bezirksgerichts vom 7. Dezember 2015 befasste, eine Spanierin wegen versuchter Tötung und Irreführung der Rechtspflege zu verurteilen.

Mit einem 22 Zentimeter langen Küchenmesser stach sie am 28. November 2014 je einmal auf Brust und Rücken einer portugiesischen Bekannten ein, in der Wohnung des Opfers in Schlieren. Die Portugiesin redete auf die Spanierin ein, beruhigte sie und kam auf die Idee, einen Raubüberfall am Bahnhof vorzutäuschen, damit die Täterin keine Strafverfolgung zu befürchten hat. Die erfundene Geschichte flog aber auf: Nachdem die verletzte Frau im Spital Limmattal operiert wurde, sagte sie ihrem Partner und schliesslich der Polizei die Wahrheit. Noch gleichentags wurde die Spanierin verhaftet. Gegen die Verurteilung durch das Bezirksgericht – zu sechs Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe – legte sie Berufung ein.

Sie wollte einen Freispruch und hielt daran fest, das Opfer sei bei einem Raubüberfall am Bahnhof verletzt worden. Am ersten Verhandlungstag vor Obergericht am 6. September 2016 wurde dann eine Sache zum grossen Thema: Das Küchenmesser wurde nach der Tat in die Geschirrspülmaschine gelegt und diese angeschaltet, bevor die beiden sich zum Bahnhof begaben. Da auf dem Messer keine Fingerabdrücke gefunden wurden und es ohne Spülmittel gewaschen wurde, fragte Verteidiger Andreas Josephsohn, ob eine Geschirrspülmaschine ohne Spülmittel Fingerabdrücke auf einem Messer entfernen kann. Falls nicht, hat seine Mandantin das Messer gar nie berührt. Da die Forensiker das nötige Experiment dann aber mit Spülmittel durchführten, beorderte das Obergericht auf Verlangen des Anwalts ein neues ohne Mittel.

Die Rolle des umgekippten Besteckkorbs

Gestern stand dann das erste polizeiliche Foto der Spülmaschine im Mittelpunkt, auf dem man sieht, wie der Besteckkorb so umgekippt war, dass das Küchenmesser die Sprüharme der Maschine blockierte. «So wäre kein ordentlicher Spülvorgang möglich gewesen», schrieben die Forensiker. Daher sei, so der Verteidiger, zugunsten der Täterin davon auszugehen, dass gar kein Spülvorgang stattgefunden hat. Die Sache mit den Fingerabdrücken war aber hinfällig, da gar nie nach Fingerabdrücken gesucht wurde, wie es gestern hiess. «Katastrophale Spurensicherung», monierte der Verteidiger. Der Richter erklärte, dass die Forensiker die DNA am Messer – es wurde solche vom Opfer gefunden – gegenüber allfälligen Fingerabdrücken prioritär zu behandeln hatten. Denn bei der Sichtbarmachung von Fingerabdrücken bestehe stets ein Risiko, DNA-Spuren zu zerstören. Das Messer hat zudem eine raue Grifffläche, was auswertbare Fingerabdrücke unwahrscheinlich macht.

Täterin: zurück ins Frauengefängnis Hindelbank

«Der Verteidiger hat versucht, was jeder gute Verteidiger versucht, nämlich Zweifel zu wecken. Das ist ihm aber nicht gelungen», sagte Staatsanwalt Michael Frank. Das sahen auch die Richter so. Sie verurteilten die Frau zu sechs Jahren Freiheitsstrafe – vier Monate weniger als noch die Bezirksrichter, dies wegen der langen Verfahrensdauer. An der Täterschaft könne nicht gezweifelt werden, so Richter Daniel Bussmann – unter anderem, weil die Raubüberfall-Version ärgste Ungereimtheiten aufwies, die Aussagen des Opfers aber konstant waren. Zudem sei es nicht ansatzweise nachvollziehbar, wieso das Opfer gerade sie hätte belasten sollen. Und schliesslich hatte die Täterin ein Motiv: Das Opfer verdächtigte die Spanierin, Geld geklaut zu haben, und sie teilte ihr mit, sie habe eine Strafanzeige eingereicht. Was zwar nicht stimmte, aber Raum für Rache bot.

Für die Spanierin ging es gestern zurück ins Frauengefängnis Hindelbank im Kanton Bern. 28 von 72 Monaten hat sie schon hinter sich.