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Region (LiZ)
Limmattal
Bei der Annahme der eidgenössischen Unternehmenssteuerreform III droht manchen Zürcher Gemeinden neues Ungemach. Die Gemeindepräsidenten verlangen daher mehr Geld vom Kanton.
So gut wie alle Zürcher Gemeinden haben kürzlich ihre Budgets 2017 samt Steuerfüssen verabschiedet. Zwar können viele Gemeinden ihren Gesamtsteuerfuss halten. Doch die Ruhe dürfte täuschen. Denn vielerorts steigen die Kosten, so zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Pflege oder Ergänzungsleistungen zur AHV. Und viele dieser Kosten sind gesetzlich vorgegeben, das heisst: Die Gemeinden haben hier so gut wie keinen Spielraum, um zu sparen, sodass Steuererhöhungen unumgänglich sein dürften.
Und nun könnte den Gemeinden mit der eidgenössischen Unternehmenssteuerreform III, über die am 12. Februar 2017 abgestimmt wird, neues Ungemach drohen. Ende November gab der Kanton Zürich bekannt, wie er die damit verbundenen Ertragsausfälle abfedern will – und mit welchen Ausfällen die Gemeinden rechnen müssen.
Das Zürcher Komitee «Steuerreform Ja» kritisiert die Nein-Kampagne der Zürcher SP zur Unternehmenssteuerreform III (USR III). Die Volksabstimmung auf Bundesebene zur USR III findet am 12. Februar statt. Wird die Vorlage angenommen, werden im Kanton Zürich Gesetzesänderungen zu deren Umsetzung nötig.
Die Nein-Kampagne der SP zur Abstimmung im Februar thematisiert die Steuerausfälle, die Gemeinden im Kanton Zürich infolge der USR III drohen könnten. Diese müssten von privaten Steuerzahlern ausgeglichen werden. So heisst es auf einem der Plakate: «43 Prozent höhere Steuern für den Mittelstand in Kloten?»
Die Befürworter der USR III werfen der SP in einer Mitteilung die Vermischung der Bundesvorlage mit der kantonalen Umsetzung sowie «Milchbüchlein-Rechnungen» vor. «Die in der Nein-Kampagne vorgebrachte Steuererhöhung von 43 Prozent für Privatpersonen entbehrt jeglicher Grundlage», wird der Stadtpräsident von Kloten, René Huber (SVP), in der Mitteilung zitiert. Die Steuereinnahmen der Stadt Kloten seien jährlich bis zu 15 Prozent angestiegen. Dank der kantonalen Massnahmen der USR III werde man die Steuergrundlagen weiter steigern und kurzfristige Ausfälle bei den Unternehmenssteuern kompensieren können. (ple)
Der Stadt Zürich etwa würden gemäss Angaben des Kantons unter dem Strich jährlich 120 Millionen Franken entgehen, der Stadt Winterthur 15 Millionen. Im Limmattal würden die Ausfälle besonders Dietikon, Schlieren, Urdorf und Oberengstringen treffen – Gemeinden also, die ohnehin schon relativ hohe Steuerfüsse haben. Der Bund will die Kantone für deren Steuerausfälle zum Teil entschädigen. Zürich würde so um 180 Millionen Franken entlastet. Der Regierungsrat plant, davon zwischen 70 und 100 Millionen via Finanzausgleich an die Gemeinden weiterzugeben. «Dies entspricht etwa der Teilung der Lasten, wie sie auch zwischen dem Bund und Kantonen gilt», schrieb er in seiner Medienmitteilung von Ende November.
Doch mit dieser Aufteilung sind die Präsidenten der Zürcher Gemeinden nicht einverstanden, wie FDP-Kantonsrat Martin Farner auf Anfrage sagt. Er ist zugleich Präsident des Weinländer Gemeindepräsidentenverbandes sowie 1. Vizepräsident und Finanzvorstand des kantonalen Gemeindepräsidentenverbandes. Er ist zudem Gemeindepräsident von Oberstammheim, wo ein Ausfall von 8,5 Steuerprozenten droht.
«Wir fordern, dass der Kanton 100 Prozent des Geldes vom Bund an die Gemeinden weitergibt», sagt Farner. Diese Forderung sei Teil der Vernehmlassungsantwort, die der kantonale Verband derzeit ausarbeite. Farner bezeichnet sich zwar selber als «absoluten Befürworter» der Vorlage vom Februar und wirbt auf Inseraten für ein Ja. «Wir müssen am selben Strick ziehen, doch für die Gemeinden dürfen keine Nachteile entstehen.» Würde der Kanton diesen zusätzlich geforderten Ausgleich der Steuerausfälle nicht gewähren, wäre dies laut Farner «verheerend für die Gemeinden».
Keine Zürcher Gemeinde wird von Gesetzes wegen gezwungen, mit anderen Gemeinden zu fusionieren. Um so mehr aber spielen positive wie negative finanzielle Anreize eine Rolle. So zahlt der Kanton bei einer Fusion zum Beispiel einen Entschuldungsbeitrag. Würde nun der finanzielle Druck auf die Gemeinden durch die Folgen der Unternehmenssteuerreform III weiter zunehmen, könnte dies Auswirkungen auf laufende Fusionsverhandlungen haben.
In Hofstetten zum Beispiel, wo ein Ausfall von 10,5 Steuerprozenten droht, wird am 15. Januar über den Zusammenschluss mit Elgg abgestimmt. Und im September stimmen die Gemeinden des Stammertals über eine Fusion ab. Ob die Rechnung aufgeht, Gemeinden mittels finanziellem Druck zu Fusionen zu bewegen, ist aber fraglich. So hat kürzlich eine Studie der Universität St. Gallen gezeigt, dass der gewünschte Spareffekt bei Fusionen in der Regel ausbleibt. Der Hauptgrund: Gemeinden arbeiten bereits zusammen, sodass das Sparpotenzial meist ausgeschöpft ist.