Schlieren
Wirt schnitt Wirt die linke Ohrmuschel auf

Das Zürcher Obergericht bestätigt ein Urteil des Bezirksgerichts Dietikon. Ein Wirt griff nach Feierabend einen benachbarten Berufskollegen an. Das kommt den verschuldeten Mann nun teuer zu stehen.

Attila Szenogrady
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Konkurrenz belebe das Geschäft, besagt eine alte ökonomische Weisheit. Allerdings kann der Wettbewerb auch entschieden zu weit gehen. Mit sogar blutigen Folgen. So geschehen in Schlieren, wo sich in einer Januarnacht 2008 zwei Wirte gegenseitig in die Haare gerieten. Fest steht, dass ein heute 38-jähriger Barbetreiber aus dem Kosovo nach der Polizeistunde seinen Betrieb dichtmachte und danach im nahen Club mit zwei Kollegen noch etwas trinken wollte.

Als der Schweizer Clubbetreiber die späten Besucher bemerkte, verwehrte er ihnen den Zutritt. Mit der Begründung, dass nur noch private Stammgäste zugelassen seien. Der Kosovare empfand dies als tiefe Beleidigung und drang trotz des Verbotes in das Lokal ein.

Rempelei vor dem Angriff

Kurz darauf war schon eine erste Rempelei im Gange. Die Anklageschrift schilderte, wie der aufgebrachte Kosovare plötzlich ein Weinglas über die Kante der Theke schlug und mit den scharfen Kanten des beschädigten Kelchs auf seinen Gegner losging. Laut Staatsanwalt traf er dabei die linke Ohrmuschel des Geschädigten, der sogleich aufgrund seiner stark blutenden Wunde den Kampf aufgab. Kurz darauf traf die alarmierte Polizei am Tatort ein.

Aufgrund einer eingeleiteten Strafuntersuchung musste sich der Wirt bereits im Dezember 2009 zuerst vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten. Trotz seiner Bestreitungen, wonach sich der Geschädigte selber verletzt habe, wurde er wegen Körperverletzung für schuldig befunden. Mehrere Belastungszeugen hatten gegenüber den Untersuchungsbehörden klar geschildert, dass der Angeklagte mit einem abgebrochenen Weinglas herumhantiert habe. Hinzu kam ein weiterer Schuldspruch, da er einen Albaner illegal in seiner Küche als Pizzabäcker beschäftigt hatte.

Angeklagter verlangte Freispruch

Der verurteilte Angeklagte legte Berufung ein und liess seinen Verteidiger am Freitag vor Obergericht auf einen vollen Freispruch vom Hauptvorwurf der Körperverletzung plädieren. Allerdings ohne Erfolg. Auch die Oberrichter beriefen sich auf die belastenden Zeugenaussagen, die nicht abgesprochen, sondern sogar eher zurückhaltend ausgefallen seien.

Es wird teuer

Das Dietiker Urteil wurde damit umfassend bestätigt. Somit auch die bedingte Geldstrafe von 240Tagessätzen zu 40Franken sowie die Busse von 800Franken. Für den Geschäftsführer, der monatlich etwas über 3000Franken verdient, wird es nun teuer. So soll er neben der zu bezahlenden Busse dem Geschädigten eine Genugtuung von 2000Franken sowie einen Schadenersatz von 728Franken entrichten. Zudem muss er dem Opfer eine Prozessentschädigung von insgesamt 6600Franken bezahlen. Hinzu kommen die aufgelaufenen Prozesskosten von rund 10000 Franken. Nicht zuletzt soll der erneut unterlegene und bereits mit 90000 Franken verschuldete Familienvater für seinen Verteidiger aufkommen.