Bezirksrichterwahl Dietikon
Wegen Fehler in Wahlunterlagen: Kandidatin Moser-Frei fordert Wahlverschiebung

Fabienne Moser-Frei sieht sich durch Nicht-Nennung ihrer Berufsbezeichnung für die Bezirksrichterwahl Dietikon benachteiligt.

Gabriele Heigl
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Am Mittwoch reichte die Limmattaler Kandidatin Fabienne Moser-Frei beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde gegen den Bezirksrat als wahlleitende Behörde ein

Am Mittwoch reichte die Limmattaler Kandidatin Fabienne Moser-Frei beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde gegen den Bezirksrat als wahlleitende Behörde ein

David Egger/zvg

Es zeichnet sich ab, dass die Wahl des zusätzlichen Mitglieds des Bezirksgerichts Dietikon am 24. September nicht geräuschlos ablaufen wird. Denn am Mittwoch reichte die Limmattaler Kandidatin Fabienne Moser-Frei beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde gegen den Bezirksrat als wahlleitende Behörde ein. Der Grund: Als Berufsbezeichnung ist in den Wahlunterlagen lediglich «Juristin (lic. iur.)» und nicht «Juristin (lic. iur.), Rechtsanwältin» aufgeführt, wie es noch in der Wahlvorschlagspublikation im Amtsblatt stand.

Sie fordert nun in dem Rekurs, dass bis 4. September das gesamte Beiblatt zur Wahl mit ihrer vollständigen Berufsbezeichnung «in Originalgrösse mit gleicher Schrift und mit dem Hinweis der Korrektur» publiziert wird – und zwar in der Limmattaler Zeitung, dem «Tages-Anzeiger» und der «Neuen Zürcher Zeitung». Sollte dieser Antrag abgewiesen werden, beantragt Moser-Frei, die Wahl zu verschieben. Als weiterer Rekurrent ist Hansjörg Frei als Stimmbürger angegeben. Der frühere Bezirksrat ist der Vater von Moser-Frei.

Die parteilose Moser-Frei tritt an gegen Tobias Walthert. Die Interparteiliche Konferenz aller Bezirksparteien hatte sich im April auf den Ersatzrichter vom Bezirksgericht Affoltern als ihren gemeinsamen Kandidaten geeinigt. Der 38-jährige Oberrieder gehört der GLP an, mithin der Partei, der gemäss dem Parteiproporz der letzten Kantonsratswahl der Bezirksrichtersitz zusteht. Der Versuch Moser-Freis, ebenfalls als GLP-Kandidatin anzutreten, wurde von der Partei zurückgewiesen; sie stand zu Walthert.

Zweierlei Mass

In ihrer Begründung zum Rekurs schreibt die 37-Jährige, dass sie im Juni bereits die Möglichkeit in Erwägung gezogen hatte, dass der Bezirksrat «durch das Beiblatt die Wahlentscheidung beeinflussen» könnte, und fragte daher am 1. Juli nach der Gestaltung des Blattes, dies auch, weil bei der Publikation der Wahlvorschläge dem Mitbewerber eine sogenannte «Kurzbezeichnung» beigefügt worden war. Dabei handelt es sich um die Formulierung «Wahlvorschlag Interparteiliche Konferenz Bezirk Dietikon».

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Eine solche ist im Beiblatt unzulässig. Moser-Frei erhielt die Information, dass auf die Kurzbezeichnung im Beiblatt verzichtet werde. Die Berufsbezeichnung für Walthert lautet dort: «lic.iur., Ersatzrichter». So weit, so gut. Nicht so gut fand Moser-Frei, dass ihre Berufsbezeichnung auf dem Beiblatt verschwunden war. Sie sieht sich «nicht rechtsgleich behandelt». Der Bezirksrat könne nicht beim einen Kandidaten eine «erhellende Funktionsbezeichnung» aufnehmen und bei der anderen «eigenmächtig und ohne Zustimmung der Betroffenen die ergänzende Zusatzausbildung streichen», so in der Rekursbegründung.

Auf Nachfrage meinte Moser-Frei gestern, dass es sich bei der Berufsbezeichnung um das grosse Unterscheidungsmerkmal zwischen den Kandidaten handelt. «Da liegt die Vermutung nahe, dass der Wählerwille beeinflusst werden könnte.» Walthert bringe zwar mehr Gerichtserfahrung mit, sie habe aber mit dem Anwaltspatent die höhere juristische Ausbildung. Und als Rechtsanwältin aus der Privatwirtschaft kenne sie eben auch «die andere Seite der Gerichtsschranke».

Damit, ob es Absicht oder Versehen war, dass ihr Beruf auf dem Weg von der amtlichen Publikation zu den Wahlunterlagen verloren ging, beschäftigt sie sich nicht weiter. «Festzuhalten bleibt aber, dass die Unterlagen unvollständig an die Haushalte gegangen sind.» Das ärgere sie vor allem deshalb, weil sie genau das durch ihre Anfrage im Juli habe vermeiden wollen. Warum sie den Rekursweg beschreitet, erklärt sie so: «Ich bewerbe mich für ein Richteramt, da kann es doch nicht sein, dass ich ein fehlerhaftes Beiblatt mit unvollständiger Information über meinen beruflichen Ausweis einfach so hinnehme.»

Sie präferiert die Publikation

Lediglich «aus Gründen der Verhältnismässigkeit» sei sie bereit, diese Benachteiligung hinzunehmen, sofern die Publikationen veranlasst würden. Die Kosten hierfür soll der Rekursgegner, also der Bezirksrat, tragen. Moser-Frei liess gestern erkennen, dass ihr diese Lösung lieber wäre als eine Verschiebung. Diese wäre eine teure Lösung, die auch für sie persönlich zeitlich und finanziell sehr aufwendig wäre. Für den Fall, dass der Rekurs vom Regierungsrat abschlägig behandelt wird, behält Moser-Frei sich auch einen Antrag auf Annullierung des Abstimmungsergebnisses im Rechtsmittelverfahren vor dem Verwaltungsgericht vor.

Moser-Frei: «Das hängt davon ab, wie das Wahlergebnis ausfällt, falls der Entscheid des Regierungsrates erst nach den Wahlen gefällt wird.» Tobias Walthert hatte gestern noch keine Kenntnis vom Rekurs seiner Konkurrentin. «Ob da etwas falsch gelaufen ist, kann ich nicht beurteilen.» Von Bezirks- und Regierungsrat waren keine Stellungnahmen zur Sache zu erhalten.