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Die Kesb in Dietikon setzt auf private Beistände. Esther Studer, Präsidentin der Kesb Bezirk Dietikon, erklärt, was das bringt und wo die Grenzen liegen.
Brauchen Erwachsene einen Beistand, sollen anstelle von Berufsbeiständen öfter Privatpersonen eingesetzt werden. Das empfiehlt die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (Kescha) in ihrer Anfang Jahr publizierten Studie. Der Bezirk Dietikon hat den höchsten prozentualen Anteil privater Beistände für Erwachsene. Esther Studer, Präsidentin der Kesb Bezirk Dietikon, erklärt, wann die Kesb private Beistände einsetzt und was die Herausforderung für die Privaten sind.
Esther Studer: Nein. Insbesondere dass sich viele Eltern oder Bezugspersonen in einem Trennungs- oder Scheidungskonflikt im Streit um Kinderbelange an die Kesb wenden, deckt sich mit unseren Erfahrungen.
Im Jahr 2017 wurden 48,7 Prozent der Mandate im Erwachsenenschutz von privaten Beiständinnen und Beiständen geführt. Wo es von der Person gewünscht und aufgrund der Situation sowie ihrer Anforderungen an einen Beistand möglich ist, setzen wir private Beistände ein. Dies ist einerseits möglich dank dem Engagement vieler Bezirksgemeinden. Diese suchen und finden konstant private Beistände. Andererseits leistet unsere interne Fachstelle individuelle Unterstützung bei der Mandatsführung.
Nein, es können sowohl familiäre Angehörige als auch andere Personen sein, die sich für das Amt interessieren.
Für die Klientinnen und Klienten sind private Beistände wichtige Bezugspersonen. Sie sind oft sehr flexibel und können weitreichende Unterstützung zur Alltagsbewältigung leisten. Wenn Angehörige Beistände sind, kennen sie sowohl die Person wie auch ihre Verhältnisse gut und sind oft schon mit den anstehenden Aufgaben im finanziellen Bereich vertraut. Private Beistände engagieren sich ehrenamtlich und erhalten dafür eine Entschädigung, aber keinen Lohn. Sie leisten sehr viel unentgeltliche Betreuungsarbeit und damit auch einen wertvollen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft.
Die privaten Beistände erhalten 4000 Franken plus 400 Franken Spesen für zwei Jahre Beistandschaft.
Die Anforderungen im administrativen Bereich, insbesondere was das Anfordern der Leistungen wie der IV oder der Ergänzungsleistungen betrifft, sind hoch. Ebenso kann der Umgang mit Klienten beispielsweise aufgrund einer psychischen Krankheit besondere Herausforderungen beinhalten. Es muss jeweils gut geklärt werden, ob Personen, die ein Mandat übernehmen wollen, sich diesen Anforderungen stellen wollen und können.
Mandate, die gegen den Willen einer betroffenen Person errichtet werden müssen, können in der Regel nicht privaten Beiständen übertragen werden. Auch bei innerfamiliären Konflikten, welche die Beistandschaft tangieren, oder in komplexen Situationen, die spezifisches Fachwissen erfordern, werden in der Regel Berufsbeistände eingesetzt.
Einige sind Sozialarbeiter, andere sind Juristinnen oder Juristen. In jedem Fall sind spezifisches zusätzliches Fachwissen und eine hohe persönliche Kompetenz im Umgang mit Menschen in prekären Lebenssituationen erforderlich.
Wenn wir eine Gefährdungsmeldung erhalten, müssen wir in jedem Fall eine Abklärung anstellen. Es ist demnach eher eine Frage, ob wir dann auch eine Massnahme treffen. Wir werden auf alle Fälle erst tätig, wenn das Kindswohl gefährdet ist. Auf keinen Fall wollen wir den Eltern eine Bühne für ihre privaten Streitigkeiten bieten.
Bei den Kindern ist es ein grosser Anteil häuslicher Gewalt. Aber auch da führt nicht jeder Vorfall zu einer Massnahme. Häufig meldet sich auch die Schule oder Jugendliche rufen manchmal direkt an. Doch oft entpuppt sich eine Angelegenheit später als weniger dramatisch, als sie anfangs schien. Bei den Erwachsenen geht es oft um Administratives, um Finanzen, Krankheiten oder eingeschränkte Urteilsfähigkeit. Vereinzelt kommen aber auch tragische Situationen zutage.
Aus dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ergeben sich insbesondere grosse Veränderungen für Eltern, die Beistandschaften für ihre erwachsenen Söhne und Töchter führen. Anders als früher im Rahmen der erstreckten elterlichen Sorge sind sie neu gegenüber der Kesb rechenschaftspflichtig.
Bei der Rechenschaftspflicht geht es nicht um Misstrauen. Es ist unser Auftrag, den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten. Dazu müssen wir uns ein Bild über ihre Lebenssituation verschaffen. Deshalb müssen die Beistände einen Bericht schreiben und einige Unterlagen wie die Steuererklärung oder Versicherungsleistungen belegen.