Laut Anklage hat ein aus dem Balkan stammender Limmattaler eine Kollegin gegen ihren Willen entjungfert und soll wegen Vergewaltigung für fünf Jahre hinter Gitter. Die Verteidigung sieht es anders.
Gestern Dienstag musste sich das Bezirksgericht Zürich mit einem klassischen, so genannten «4-Augen-Fall» aus dem Limmattal befassen. Was bedeutet, dass vor den Schranken Aussage gegen Aussage ohne unabhängige Zeugen stand. Die erste Version lieferte die über 20-jährige Geschädigte aus dem Balkan. Sie will am vergangenen 16. Oktober von einem um mehrere Jahre älteren Serben vergewaltigt worden sein. Ein schwerer Vorwurf, der die Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft bildete.
Demnach hatten sich die beiden Parteien im September 2013 kennen gelernt und in der Folge miteinander wiederholt abgemacht. Dabei hatte die junge Frau ihrem Verehrer erklärt, Jungfrau zu sein, und dies auch bis zu ihrer Ehe bleiben zu wollen.
Geschlechtsverkehr unbestritten
Fest steht, dass sich der bereits verheiratete Mann und die Geschädigte am Tattag trafen und sich danach in die damalige Wohnung des Beschuldigten begaben. Sicher ist, dass sich die beiden Seiten zuerst auf dem Bett des Limmattalers gegenseitig küssten und es danach unbestritten zum Geschlechtsverkehr kam. Laut Anklage gegen den Willen der Privatklägerin, die schrie, weinte und versuchte, sich wegzudrehen.
Allerdings vergebens. So drang der Beschuldigte in die Geschädigte ein. Gemäss Staatsanwältin fünf Minuten lang, bis die junge Frau den Mann beiseiteschieben konnte. Sie blutete nach dem Akt stark und flüchtete nach einem Bad weinend aus der Wohnung.
Nach Strafanzeige verhaftet
Fest steht, dass die Frau nach mehreren Wochen Strafanzeige wegen Vergewaltigung erstattete. Worauf der Beschuldigte am 20. Oktober 2013 verhaftet wurde und seither im Gefängnis sitzt. Seit Dienstag steht der Serbe vor dem Bezirksgericht Zürich, wo er seine Unschuld beteuerte und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr geltend machte.
Im Gegensatz zur Geschädigten, die vor Gericht als erste Person aussagte und erneut von einer Vergewaltigung sprach. Vor allem habe sie nicht gewusst, dass der Beschuldigte verheiratet gewesen sei. Davon habe sie erst nach der Strafanzeige erfahren, berichtete sie vor Gericht.
Racheakt geltend gemacht
Das pure Gegenteil stellte der Beschuldigte auf. So habe er die Geschädigte über seine Ehe sehr wohl unterrichtet. Worauf sie dennoch freiwillig mitgemacht und ihn danach gefragt habe, ob er nun seine Frau verlassen werde. Als er verneint habe, sei sie plötzlich wütend geworden und sei weggegangen. Später habe sie Strafanzeige erstattet, was er als Racheakt für die enttäuschten Hoffnungen der Geschädigten interpretierte. Vor allem habe sie den Verlust der Jungfräulichkeit vor der Ehe rechtfertigen wollen, führte der Verteidiger aus, der im Hauptantrag einen vollen Freispruch forderte.
5 Jahre Freiheitsentzug verlangt
Die zuständige Staatsanwältin ging dagegen von einer Vergewaltigung aus und verlangte eine hohe Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Aufgrund eines schweren Verschuldens. So gelte die Jungfräulichkeit im Balkan immer noch als hoher Wert, führte sie aus. Der Verteidiger sicherte sich ab, indem er einen Eventualantrag stellte. So sei im schlimmsten Falle eines Schuldspruchs eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten angebracht. Der Beschuldigte habe schliesslich unbestrittenermassen keine rohe Gewalt angewendet.
Das Gericht kam aufgrund der fortgeschrittenen Zeit noch zu keinem Entscheid. Es wird das Urteil voraussichtlich heute Mittwoch eröffnen.