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Region (LiZ)
Limmattal
Ein Türke, der im Weininger Gewerbehaus Gubrist über 1000 Hanfpflanzen züchtete, wurde vom Bezirksgericht Dietikon zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die erste Ernte Gubrist-Hanf hätte dem Mann mindestens 20'000 Franken Umsatz bringen sollen
Es war ein Kifferparadies in einem Gebäude, das dem Bund gehört: 1035 Hanfpflanzen und 102 Stecklinge sammelte die Kantonspolizei Zürich ein, als sie am 2. Dezember 2015 die illegale Drogenhanfplantage im Weininger Gewerbehaus Gubrist räumte. Eigentümerin des Gebäudes ist seit Sommer 2015 das Bundesamt für Strassen (Astra). Gestartet war der Betrieb der Indoor-Anlage im September 2015.
Chef der Indoor-Anlage war ein 41-jähriger Türke, ein einschlägig vorbestrafter Hanfkönig: Am 15. Dezember 2014 wurde er per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt, nachdem er sich schon in Dietikon dem Geschäft mit illegalen Betäubungsmitteln gewidmet hatte. Die Bewährungsfrist wurde damals auf vier Jahre angesetzt. Obwohl er damals versprach, seine Lehren aus der Sache gezogen zu haben, startete er weniger als ein Jahr später die Plantage in Weiningen, für die er sich nun vor dem Bezirksgericht Dietikon hätte verantworten müssen.
Schon beim ersten Verhandlungstermin im Mai ist er nicht vor Gericht erschienen. Und auch beim Ausweichtermin am Mittwochnachmittag blieb er der Verhandlung fern. Sie fand deshalb in Abwesenheit des Angeklagten statt, der die ganze Sache schon eingestanden hatte: zum einen bei der Polizeieinvernahme, zum anderen bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme zum Start der eintägigen Untersuchungshaft am 16. Dezember 2015.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich beantragte dem Gericht eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt, bei einer Bewährungsfrist von fünf Jahren. Gleichzeitig beantragte sie, dass der bedingte Strafbefehl aus dem Jahr 2014 nun zu vollziehen sei, damit der Türke dem Staat die damalige Geldstrafe von 5400 Franken zahlen muss, sollte er wieder auftauchen.
Die Staatsanwaltschaft kam bei den Ermittlungen zum Schluss, dass der Beschuldigte zwischen 13 000 und 14 000 Franken in seine Anlage investiert hatte und dass der erste Gesamtblütenertrag mindestens vier bis sechs Kilogramm schwer gewesen wäre. Der zu erwartende Umsatz aus dem Gubrist-Hanf hätte zwischen 20 000 und 36 000 Franken betragen.
Die Richter müssen in einem solchen Fall ihr Urteil auf dem tiefsten Betrag basieren. Der Verteidiger argumentierte daher, dass sein Mandant höchstens 6000 Franken Gewinn aus dem Gubrist-Hanf hätte erwirtschaften können. Zudem sei auch der Umstand weltweiter Liberalisierungstendenzen zu berücksichtigen. Darauf basierend plädierte der Anwalt ebenfalls darauf, dass die Geldstrafe aus dem Jahr 2014 zu vollziehen sei. Für das neuste Delikt forderte er aber statt einer bedingten Freiheitsstrafe eine erneute bedingte Geldstrafe.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. «Diese Plantage qualifizieren wir als grosse Anlage», sagte Richter Bruno Amacker. Zudem sei eine Freiheitsstrafe angezeigt, da der Mann uneinsichtig, unbelehrbar und offenbar gleichgültig gegenüber der bedingten Geldstrafe gewesen sei.
Ob der Verurteilte unverschuldet dem Prozess fernblieb oder untergetaucht ist, lässt sich nur vermuten. Bekannt ist aber sein letzter Aufenthaltsort: ein fünf Autominuten vom Zürcher Flughafen entferntes Hotel.