Der Schopf muss weg. Das hat bereits das Verwaltungsgericht entschieden. Doch der Bergdietiker zog weiter ans höchste Gericht. Jetzt muss er 4000 Franken zahlen.
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Als der Bergdietiker in seinem Garten Hand anlegte und einen Schopf baute, hat er vermutlich nicht erwartet, dass jener Unterstand aus Holz seinen Namen bis nach Lausanne tragen würde. Er wollte wohl nur gemütlich im Garten sitzen. Jetzt wird seine Aktion aber teuer.