Familie
Urdorf zahlt Familien etwas an die Kinderbetreuung

Wie hoch der Beitrag der Gemeinde an die Kinderbetreuung ausfällt, wird von der Sozialabteilung aufgrund des Einkommens- und Vermögensverhältnisses berechnet: Die Eltern besprechen mit der Tagesmutter oder der Krippenleitung das Betreuungsverhältnis.

Katja Landolt
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Die externe Betreuung wird künftig von der Gemeinde unterstützt

Die externe Betreuung wird künftig von der Gemeinde unterstützt

Keystone

Wie hoch der Beitrag der Gemeinde an die Kinderbetreuung ausfällt, wird von der Sozialabteilung aufgrund des Einkommens- und Vermögensverhältnisses berechnet: Die Eltern besprechen mit der Tagesmutter oder der Krippenleitung das Betreuungsverhältnis. Die Abmachungen werden mitsamt den Personaldaten des Kindes in einem Formular eingetragen, und dieses Formular wird zusammen mit einer Vollmacht zur Abfrage der Steuerdaten der Eltern an die Sozialabteilung weitergeleitet.

Verfügung, keine Gutscheine

«Die Eltern bekommen von der Sozialabteilung eine Verfügung zugestellt, welchen Anteil die Gemeinde an die Betreuung beisteuert», sagt Urs Tanner, Bereichsleiter Soziales. Diese Verfügung werde innert 14Tagen ausgestellt. «Grundsätzlich haben alle Eltern mit Bedarf an familienexterner Betreuung Anrecht auf einen Betreuungsgutschein – natürlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.» Auf jeden Fall haben die Eltern für einen Mindestbeitrag von 20 Franken pro Betreuungstag zu bezahlen.

Einen eigentlichen Gutschein bekommen die Eltern laut Tanner nicht; auch überweise die Gemeinde den Anteil direkt an die Krippe; aus verfahrensökonomischen Gründen und um Missbrauch vorzubeugen. Alle vier Monate werde zwischen Gemeinde und Krippe abgerechnet und – falls vom Betreuungsangebot kein Gebrauch gemacht wurde – Ausgleichszahlungen geleistet.

Wer in welchem Masse Anspruch auf solche Betreuungsgutscheine hat, kann dies auf der Gemeindehomepage mittels «Kita-Rechner» und der Eingabe des steuerbaren Einkommens und Vermögens berechnen. Tanner rät aber, die Resultate mit Vorsicht zu geniessen. «Der Rechner gibt eine grobe Einschätzung, die Zahlen sind nicht verbindlich.»

Positive Auswirkung auf Steuern

Die Kita-Verordnung war an der Gemeindeversammlung in November von den Stimmbürgern gutgeheissen worden. Die Verordnung ist die Folge der Abstimmung vom Juni 2010, bei der das Stimmvolk dem Gegenvorschlag des Kantonsrats zur Initiative «Kinderbetreuung Ja!» zugestimmt hatte. Für die Gemeinden bedeutet das, dass sie für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen im Vorschulalter sorgen müssen.

Der Gemeinde Urdorf steht pro Jahr rund eine halbe Million Franken für die Betreuungsgutscheine zur Verfügung. «Die finanziellen Mittel sind im Voranschlag der Politischen Gemeinde ausgewiesen», sagt Tanner. Werde die Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu gross, müssten eventuell zusätzliche Mittel durch den Gemeinderat gesprochen werden. «Man muss dabei im Hinterkopf behalten, dass mehr Krippenplätze auch mehr Berufstätige bedeutet – und das hat wiederum äusserst positive Auswirkungen auf das Steuereinkommen», so Tanner. Die Ausgaben für die Betreuungsgutscheine würden bei den zusätzlichen Steuereinnahmen um ein Vielfaches kompensiert. Somit handle es sich nicht um ein planwirtschaftliches, sondern um ein nachfrageorientiertes Modell.

Kita-Plätze werden ausgebaut

Wie der Gemeinderat in der neusten Ausgabe von «Urdorf aktuell» schreibt, können für 2012 insgesamt 37Krippenplätze und acht Plätze bei Tageseltern finanziert werden. Eine Bedarfsabklärung im Frühling 2011 hatte ergeben, dass nebst den bestehenden Plätzen in Zukunft rund 45zusätzliche Krippenplätze und 28 neue Plätze für Tagesfamilien nötig würden. «Dieser Bedarf ist noch immer realistisch», sagt Tanner. Erste Effekte zeigten sich auch bereits: Die Kinderkrippe «Huetiberg» biete ab Sommer an der Feldstrasse einen neuen Standort mit 20 Plätzen an und baue das bestehende Angebot an der Baumgartenstrasse um fünf Plätze aus.

Auch im «Chinderhuus» sei ein Ausbau geplant. Dieses wird ebenfalls per 1. Juli von der Gemeinde Urdorf an die neue Trägerschaft, die «Kinderkrippe Bienehuus», übergeben. Diese betreibt Krippen in Küsnacht, Zollikon, Dietikon und in der Nähe von Emmen. Für die betroffenen Eltern ändere sich zurzeit nichts, so Tanner. Die laufenden Betreuungsverhältnisse für Kinder im Vorschulalter blieben auch nach dem Wechsel bestehen.