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Region (LiZ)
Limmattal
Der Uitiker hat ein Ehepaar auf offener Strasse verprügelt. Vor Gericht machte der Mittsechziger vergeblich Notwehr geltend. «Ich habe mich nur zur Wehr gesetzt», beteuerte er am Donnerstag vor dem Bezirksgericht.
Fest stand, dass der Limmattaler an einem schönen Junimittag vor drei Jahren mit seinem Personenwagen nach Zürich gefahren war. Dort geriet er in der Innenstadt bei der St.-Anna-Gasse an eine Automobilistin, die nicht nur durch ein gewagtes Fahrmanöver auffiel, sondern auch dem späteren Angeschuldigten den Stinkefinger zeigte.
Faustschlag, Fusstritt und Ohrfeige
Die später erstellte Anklageschrift schilderte, wie beide Lenker ihre Fahrzeuge bei einem Carparkplatz anhielten. Sowohl der Uitiker als auch das Ehepaar stiegen sogleich aus und gingen aufeinander zu. Worauf der Mann aus Uitikon seinem 66-jährigen Gegenüber ohne Vorwarnung einen Faustschlag ins Gesicht und danach einen Fusstritt gegen das linke Bein versetzte. Dann folgte ein Gerangel, wobei die Frau ihrem verletzten Ehemann kreischend zu Hilfe eilte. Der Angeklagte drehte sich um und versetzte der heute 62-Jährigen eine so starke Ohrfeige, dass ihre Brille in einem weiten Bogen auf den Boden flog.
Der Kampf war damit beendet, nicht aber dessen Folgen. Der an einem Schneidezahn sowie am Unterschenkel verletzte 66-Jährige und seine an der linken Wange gerötete Frau erstatteten Anzeige bei der Polizei. Worauf ein erstaunlich langes Strafverfahren seinen Anfang nahm. So gingen fast drei Jahre ins Land, bis die Staatsanwaltschaft endlich Anklage gegen den Limmattaler erhob. Die Vorwürfe lauteten auf Körperverletzung sowie Tätlichkeiten.
Gericht sieht keine Notwehr
Gestern Donnerstag beteuerte der Angeklagte vor Gericht seine Unschuld und machte Notwehr geltend. So sei er zuerst vom Ehepaar attackiert worden, sagte er aus. Da er unter körperlichen Beschwerden leide, hätte er niemals eine körperliche Konfrontation gesucht, erklärte er. Auch sein Verteidiger forderte einen vollen Freispruch – allerdings ohne Erfolg.
Entscheidend waren dabei die Aussagen eines neutralen österreichischen Ehepaares, das die Auseinandersetzung zufällig mit verfolgt hatte. Die Touristen gaben an, dass zuerst der Angeklagte geschlagen habe. Womit für das Gericht die Schuld des Limmattalers erwiesen war.
Er wurde wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 30Tagessätzen zu 100Franken verurteilt. Auf die bereits verjährten Tätlichkeiten trat das Bezirksgericht nicht ein.
Es wird teuer
Trotzdem wird das Verfahren den Verurteilten eine Stange Geld kosten. So wurde er verpflichtet, dem Angegriffenen neben einem Schadenersatz von 132Franken ein Schmerzensgeld von 400Franken zu bezahlen.
Zudem soll der Angeklagten einen beträchtlichen Teil der Gerichtsgebühr von 2000Franken tragen und der Gegenseite eine Prozessentschädigung von 2400Franken entrichten.