Startseite
Region (LiZ)
Limmattal
Eine 30-jährige Schweizerin hat aus den Kassen ihres Arbeitgebers 130 000 Franken entnommen und es für private Bedürfnisse verwendet. Das Bezirksgericht Dietikon hat sie für diese Veruntreuung am Mittwoch zu 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Bezirksrichter Benedikt Hoffmann fand klare Worte zum Fall der 30-Jährigen: «Die Angeklagte hat überlegen und systematisch gehandelt und dabei schamlos das Vertrauen des Arbeitgebers ausgenutzt.»
Der Arbeitgeber ist im Falle der Schuldigen eine grosse Schweizer Detailhandelskette. Die Frau arbeitete seit 2015 in einer Verkaufsstelle in Dietikon und war dort in leitender Funktion für das Kassenwesen zuständig. Während rund einem Jahr entnahm sie Geld aus den Kassen – und erbeutete so mehr als 130'000 Franken. Ein Schaden, den die Beschuldigte nun ihrem Arbeitgeber zurückzahlen muss. Um ihre Tat zu vertuschen, stahl die Frau das Geld in unregelmässigen Abständen und Zeitpunkten.
Für die Kassenabrechnung war die Beschuldigte selbst zuständig. Das gab ihr die Möglichkeit, ihre Taten zu vertuschen. Am Monatsende, bevor sie die Geldtaschen dem Sicherheitstransporter übergab, stockte sie den entstandenen Fehlbetrag mit den Einnahmen des Folgemonats auf. Dann, vor knapp einem Jahr, flog die Beschuldigte auf – und verbrachte zwei Tage in Untersuchungshaft.
Das Bezirksgericht unter dem Vorsitz von Benedikt Hoffmann folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Laut Hoffmann ist kein Grund ersichtlich, um an der Schuld der Frau zu zweifeln. Im Rahmen der Verhandlung wurden mehrere Zeugen geladen, darunter auch Stellvertreter der Beschuldigten. Da diese als Verdächtige nicht infrage kamen, blieb gemäss Ausschlussverfahren nur die Angeklagte als Einzeltäterin übrig.
Hoffmann sagte, die Beschuldigte habe sich immer wieder in Widersprüche verstrickt und es seien viele Ungereimtheiten vorhanden. So gab sie mehrmals andere Geldbeträge an oder irrte sich in den Monaten. «Ihre Aussagen waren weder glaubhaft noch konsistent», begründete Hoffmann das Urteil. Die Zeugenaussagen jedoch seien authentisch und glaubhaft formuliert worden und konnten zum Teil belegt werden. Die Beschuldigte sah das anders und schüttelte dazu nur den Kopf.
Veruntreuung kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Bei der Beschuldigten ist laut Richter Hoffmann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren berechtigt. Da die Frau jedoch ein Teilgeständnis ablegte, habe man die Strafe um vier Monate reduziert.
Weitere strafmildernde Gründe seien aber nicht vorhanden. Mit einem Familieneinkommen von über 10'000 Franken monatlich befinde sich die Frau in keiner finanziellen Not, die den Griff in die Kasse erklären könnte.
Zwar machte die Beschuldigte eine Operation geltend, für die sie 30'000 Franken benötigt hätte. Laut Hoffmann sei dies aber auch nur ein Bruchteil der gesamten Deliktsumme. «Letztlich ist es ihr einfach darum gegangen, ihren Lebensstandard zu verbessern», sagte der Richter.