Schlieren
Stadtplatz Schlieren: Ein Baustart bis 2014 ist nicht zwingend

Der Baubeginn des geplanten Stadtplatzes in Schlieren muss nicht bis 2014 erfolgt sein, damit das Projekt einen Beitrag aus dem Infrastrukturfonds des Bundes erhält. Das geht aus einer Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage des Schlieremer FDP-Kantonsrates Andreas Geistlich hervor.

Sandro Zimmerli
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Alles wir neu in Schlierens Mitte: So sieht der geplante Stadtplatz aus
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Das Projekt bleibt auch beitragsberechtigt, wenn mit dem Bau später begonnen wird. Gemäss Regierungsrat hat der Bund die Regelung relativiert, wonach der Baustart von Projekten, die im Rahmen des Agglomerationsprogrammes der ersten Generation eingereicht wurden, zwischen 2011 und 2014 liegen muss.

Für Geistlich ist deshalb klar, dass die Stadt Schlieren und der Kanton den Baustart für den Stadtplatz verschieben müssen und dessen Realisierung gemeinsam mit dem Bau der Limmattalbahn erfolgen soll, wie er auf Anfrage erklärte. «Bis jetzt fühlten wir uns in Schlieren durch das Agglomerationsprogramm immer etwas gedrängt. Kanton und Stadt pochten darauf, dass der Baustart für den Stadtplatz bis 2014 erfolgen muss», so Geistlich. Die Antwort des Regierungsrates zeige nun, dass man nicht unter Druck stehe. Deshalb solle man Stadtplatz und Limmattalbahn gleichzeitig realisieren. Das würde Kosten sparen, zu weniger Verkehrsbehinderungen führen und die Anwohner weniger beeinträchtigen.

Gemeinsamer Bau von Stadtplatz und Limmattalbahn

Nebst dem Agglomerationsprogramm ging es Geistlich bei seiner Anfrage auch um die Koordination der einzelnen Massnahmen im Zusammenhang mit den angestrebten Verkehrsentlastungen in den Zentren von Dietikon und Schlieren. So werde der Bau des geplanten Kreisels im Schlieremer Zentrum vorangetrieben, dies auch im Hinblick auf die Limmattalbahn. Die flankierenden Massnahmen auf der Überland- und Bernstrasse, wohin der Verkehr aus den Zentren verlagert werden soll, seien aber erst auf einen späteren Zeitpunkt geplant. Geistlich wollte deshalb wissen, weshalb die einzelnen Massnahmen nicht in einem einzigen Projekt zeitlich koordiniert werden. Zudem interessierte ihn, wie der Kanton die Quartiere entlang der betroffenen Strasse vor zusätzlicher Verkehrsbelastung schützen will.

Laut Regierungsrat ist es nicht möglich, alle flankierenden Massnahmen in einem Projekt zu planen. Einerseits deshalb, weil nicht alle Massnahmen in der Zuständigkeit des Kantons liegen, sondern teilweise bei den Gemeinden. Andererseits haben nicht alle Massnahmen dieselbe Priorität, beziehungsweise sind von anderen Planungen und Entwicklungen abhängig. So kann der Ausbau der Engstringerkreuzung aus verkehrlichen Gründen nicht zusammen mit dem Bau der Limmattalbahn erfolgen.

Auch Dorfreparatur gefordert

Beim Schutz der Quartiere, so der Regierungsrat, komme dem Abschnitt zwischen der Kreuzung Überland-/Badenerstrasse und der SBB-Unterführung in Dietikon eine grosse Bedeutung zu. Besonderes Augenmerk sei der Verbindung zwischen dem bestehenden Quartier und der künftigen Überbauung Niderfeld zu schenken.

«Ich kann verstehen, dass nicht alle Massnahmen gleichzeitig realisiert werden können. Aber die flankierenden Massnahmen müssen vor dem Bau der Limmattalbahn umgesetzt sein», hält Geistlich bezüglich des weiteren Fahrplans der Verkehrsplanung fest. In Bezug auf den Schutz der Bevölkerung sei es richtig, dass das künftige Quartier Niderfeld nicht von der Stadt Dietikon abgetrennt werde. «Dasselbe fordere ich aber auch für Schlieren. Das Quartier Zelgli ist seit über 20 Jahren von der Stadt abgetrennt», so Geistlich. Werde die Engstringerkreuzung umgestaltet, müsse dort zwingend eine Dorfreparatur stattfinden.