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Region (LiZ)
Limmattal
Ein 20-jähriger Schüler aus Wädenswil hat als Insasse des Massnahmezentrums Uitikon seine Anstaltsbetreuerin attackiert und sexuell genötigt. Dafür wurde der psychisch angeschlagene Schweizer in eine stationäre Massnahme eingewiesen.
Da der Strafprozess im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens stattfand, war der Sacherhalt vor dem Bezirksgericht Dietikon nicht mehr bestritten. Demnach hielt sich der heute 20-jährige Schweizer aus Wädenswil am 17. Oktober 2013 als Insasse im Rahmen einer Arbeitserziehung im Massnahmezentrum in Uitikon auf.
Sozialpädagogin sexuell genötigt
Fest steht, dass der junge Beschuldigte um 19 Uhr bei der Rückgabe von Putzmitteln plötzlich seine über 30-jährige Anstaltsbetreuerin in einer Abstandszelle brutal attackierte. So packte er sie am Rossschwanz und zog sie rücklings auf den Boden. Obwohl die Frau ihn aufforderte aufzuhören, griff er zu seinem Glied und befahl der Geschädigten, seinen Penis in den Mund zu nehmen, worauf sie anfing zu schreien und mittels einer Reissleine am Telefon einen Alarm auslöste. Trotz des Signals, fasste er sie mit der rechten Hand an einer Brust an und steckte ihr vier Finger in den Mund. Als er bemerkte, dass Hilfe unterwegs war, liess er von ihr ab. Der Angreifer verschwand danach in Untersuchungshaft.
Kleine Verwahrung statt Gefängnis
Vor Gericht einigten sich die Parteien auf ein Urteil. Demnach wurde der geständige Wädenswiler wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Entscheidend war aber, dass das Gericht die Sanktion zugunsten einer stationären Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen aufschob. Was für den gebürtigen Kolumbianer die kleine Verwahrung bedeutete. Was heisst, dass er erst nach einer erfolgreichen Massnahme auf seine Freilassung hoffen kann. Er wurde verpflichtet, der geschädigten Sozialpädagogin eine Genugtuung von 7000 Franken zu bezahlen.