Parkplatzkontingent
Schlieremer Kultusvereine erhalten die zweite Galgenfrist

Regelmässige Kontrollen, um ein Parkchaos im Innenhof an der Grabenstrasse zu verhindern, erachtet die Stadt nicht als verhältnismässig.

Florian Niedermann
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Auf diesem Parkplatz herrschten teilweise chaotische Zustände.

Auf diesem Parkplatz herrschten teilweise chaotische Zustände.

Florian Niedermann

Die religiösen Vereine an der Grabenstrasse in Schlieren kriegen noch keine Konsequenzen seitens der Stadt zu spüren, wie Bausekretär René Schaffner auf Anfrage mitteilt. Und dies, obwohl noch nicht alle von ihnen nachweisen konnten, dass sie über die in ihren Baubewilligungen festgeschriebenen Parkplatzkontingente verfügen. «Zwar sind bei fünf verwarnten Vereinen die Nachweise noch nicht vollständig. Weil wir aber sehen, dass sie ihr Möglichstes tun, haben wir die Frist erneut bis Mitte November verlängert», so Schaffner.

Noch im Juli forderte die Stadt von sieben Vereinen, die ihren Sitz an der Grabenstrasse haben, die vertraglich definierten Parkplatzkontingente innert Monatsfrist nachzuweisen – sei es über dazugemietete Plätze ausserhalb des Areals oder durch Doppelnutzungsverträge mit Firmen in der Nachbarschaft. Andernfalls drohte das Amt für Bau und Planung mit der Schliessung der betreffenden Vereinslokale und einer Verzeigung. Die Stadtverwaltung sah sich gezwungen, an der Grabenstrasse einzugreifen, weil sich Reklamationen im Zusammenhang mit der Parksituation auf dem Areal häuften, das sich verschiedene Firmen und Vereine teilen (die Limmattaler Zeitung berichtete).

Mitte September lief die Frist aus

Bis Mitte September konnten nur zwei der sieben verwarnten Vereine den Nachweis erbringen, dass sie über die nötigen Parkplätze verfügen. Die Stadt gewährte den anderen fünf Parteien jedoch eine Galgenfrist, weil sie festgestellt hatte, «das sich bei ihnen etwas getan hat», wie Bauvorstand Markus Bärtschiger (SP) zu Protokoll gab. Diese Frist ist Ende September ausgelaufen.

Dass sich das Amt für Bau und Planung nach der ersten Fristerstreckung erneut milde zeigt, ist laut Schaffner nicht unüblich: «Zwei bis drei solcher Fristen sind nach Baurecht durchaus möglich. Man muss den fehlbaren Parteien die Möglichkeit geben, ihre Mängel zu beheben.» Einzelne Vereine hätten seit der ersten Aufforderung der Stadt knapp zwanzig zusätzliche Parkplätze auftreiben müssen. «Das geschieht nun einmal nicht von heute auf morgen», so Schaffner.

Doch wie will die Stadt dafür sorgen, dass es an der Grabenstrasse künftig nicht mehr zu chaotischen Zuständen kommt? Mithilfe regelmässiger Kontrollen? «Nein», sagt Schaffner, «das wäre unverhältnismässig.» Vorgeschriebene Parkplatzkontingente gebe es bei jeder Liegenschaft auf Stadtgebiet. Würde man alle Nachweise regelmässig kontrollieren, würden Aufwand und Ertrag in keiner Relation zueinander stehen, so der Bausekretär: «Wir reagieren aber bei Hinweisen auf Missstände und führen an solchen Orten über längere Zeit sporadische Kontrollen durch.»