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Geroldswil soll jegliche Baubewilligung zur Aufrüstung normaler Antennen mit der 5G-Technologie stoppen. So wollen es die Mitunterzeichneten einer Petiton, die gestern eingereicht wurde.
210 Einwohner von Geroldswil äussern Bedenken wegen der 5G-Technologie. Sie befürchten gesundheitliche Schäden aufgrund der erhöhten Strahlung. Sie haben eine Petition unterschrieben, die gestern per Post auf der Geroldswiler Gemeinde eintraf. Geplant war die Einreichung Ende März. Infolge der Coronapandemie hat sich das Vorhaben verschoben, wie Petitionär Jürg Beck sagt.
Er sei überzeugt, dass ohne Corona mehr Unterschriften zusammengekommen wären. Aber er wollte nicht länger zuwarten. «Die Gemeinde hat kürzlich die Bewilligung für eine Umrüstung auf die 5G-Technologie bei der Antenne an der Steinhaldenstrasse erteilt», sagt er. Nach der Bewilligung für
die Sendeanlage an der Welbrigstrasse wird das die zweite Antenne mit 5G-Ausrüstung sein.
In der Petition wird gefordert, dass keine Baubewilligungen für neue Sendeanlagen erteilt werden. «Jedenfalls solange keine wissenschaftlichen Studien vorliegen, die die Unbedenklichkeit beweisen», sagt Beck. Die Belastung mit hochfrequenter Strahlung nehme für die Anwohner um bis das Neunfache zu. Dass diese Dosis elektromagnetischer Strahlung gesundheitsschädlich sei, dürfe nicht ignoriert werden. «Zudem wünschen wir eine bessere Kommunikation. Wir wollen zu den getroffenen und geplanten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung umfassend informiert werden», sagt Beck.
Zudem will er die Einführung des Dialogmodells des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Damit rennt er offene Türen ein: Der Gemeinderat hat sich Anfang Juni 2020 entschieden, Teil dieses Dialogsmodells zu werden. Gerade wegen dem grösseren Unmut gegenüber den 5G-Antennen. Neu wird Geroldswil jährlich über den geplanten Netzwerkausbau der Mobilfunkanbieter informiert und kann Einfluss auf zukünftige Standorte nehmen. Im Rahmen des ordentlichen Bewilligungsverfahren alleine ist dies so nicht möglich.
Der Gemeinderat muss gemäss Kantonsverfassung innerhalb von sechs Monaten die Petition zur Kenntnis nehmen und prüfen beziehungsweise eine Antwort abgeben. Das Engagement von Beck geht aber weiter als die lancierte Petition. «Wir haben Rekurs für die Bewilligung der 5G-Antenne in der Welbrigstrasse eingelegt», sagt er. «Bei der zweiten Antenne werden wir dies wahrscheinlich ebenfalls tun.» Um den Weg des Rekurses einschlagen zu können, hat die Gemeinde bei der Antenne an der Steinhaldenstrasse ebenfalls ein Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids gestellt. Dies, nachdem sie sich für die Bewilligung aussprach.
Dies empfindet Beck als Widerspruch, der bei ihm für Unmut sorgt: «Ich verstehe das nicht, die Gemeinde kann einfach keine Baubewilligung erteilen», sagt er. Dem widerspricht Gemeindeschreiber Gregor Jurt. «Es handelt sich nicht um einen Widerspruch. Wir haben das gemacht, weil bei der ersten Bewilligung zirka 90 Personen ein solches Begehren gestellt
haben. Die Gemeinde hätte damit die rechtliche Grundlage einen Rekurs einzuleiten. Ohne das Begehren zu verlangen wird das Rekursrecht verwirkt.»