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Region (LiZ)
Limmattal
Mit 31 zu null Gegenstimmen lehnte das Parlament eine Vorlage des Stadtrats zur Anpassung der Personalverordnung ab. Um die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu steigern, sei eine volle zusätzliche Woche für alle Altersgruppen nötig, so der Tenor.
Die Idee des Stadtrats, dem Verwaltungspersonal zu mehr Ferien zu verhelfen, stiess an der Parlamentssitzung vom Montagabend auf wenig Zuspruch. Ohne Gegenstimme lehnten die 34 anwesenden Gemeinderäte an ihrer ersten Sitzung nach den Erneuerungswahlen vom 9. Februar eine entsprechende Anpassung der Personalverordnung ab. In der Diskussion vor dem Entscheid, zeigte sich, dass die Parlamentarier eher für eine altersunabhängige fünfte Ferienwoche wären, als für eine stufenweise Erhöhung der Ferientage.
Derzeit haben Angestellte der Stadtverwaltung bis zum 21. Altersjahr Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr. Danach stehen ihnen bis zum 50. Altersjahr nur noch vier Wochen zu. Vom 50. bis zum 60. Altersjahr können sie fünf Ferienwochen beziehen, und danach bis zur Pension sechs Wochen. Damit folgt die Stadt dem kantonalen Personalrecht. In jährlich vorgenommenen Einzelbeschlüssen beschliesst der Regierungsrat jeweils zwei zusätzliche Urlaubstage für das kantonale Personal. Teilweise kompensieren die Angestellten diese zwei Tage im Rahmen der Schliessung der Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr. Personal, das in dieser Zeit Dienst leisten muss, werden zwei zusätzliche Ferientage gewährt. Dem regierungsrätlichen Beschluss hat sich der Schlieremer Stadtrat jeweils angeschlossen.
«Kantonale Vorgabe bringt kaum Vorteile»
Der Stadtrat beabsichtige mit seiner Vorlage die Benachteiligung des Verwaltungspersonals auszugleichen, die es gegenüber Angestellten der Privatwirtschaft mit lediglich vier Wochen Ferien oft habe, schrieb die Exekutive in der Weisung: «Die jährlich mit Einzelbeschluss gewährten Urlaubstage vermögen personalpolitisch nicht zu befriedigen.» Die mögliche Gewährung von zwei zusätzlichen Urlaubstagen könne bei der Personalgewinnung kaum genutzt werden und der damit verbundene Vorteil der Stadt auf dem Arbeitsmarkt verpuffe, so der Stadtrat.
Als Lösung des Problems schlug die Exekutive vor, Angestellten ab dem 21. Altersjahr drei, ab dem 50. Altersjahr 2 und ab dem 60. Altersjahr noch einen zusätzlichen Ferientag zu gewähren. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) empfahl die Vorlage jedoch zur Ablehnung. Mit einer solchen Reglung würde die Stadt keine Vorreiterrolle einnehmen, sagte GPK-Sprecher Thomas Grädel (SVP): «Viele Verwaltungen und Privatfirmen gewähren bereits heute fünf Wochen Ferien ab dem 21. Altersjahr.» Damit habe man ihnen gegenüber keinen Vorteil mehr auf dem Arbeitsmarkt, erklärte er.
Rixhil Agusi-Alili (SP) stellte sich ebenfalls gegen die Annahme der Vorlage. Sie verlangte, dass die Angestellten der Stadtverwaltung bereits ab dem 21. Lebensjahr genauso fünf Wochen Ferien beanspruchen können sollten, wie die über 50-Jährigen: «Denn in diese Altersklasse fallen 55 Prozent aller Verwaltungsangestellten.» Auch der Quartierverein war gegen altersabhängige zusätzliche Ferientage. Fraktionssprecherin Gaby Niederer gab zu bedenken, dass die Abstufung dem Anspruch der Gleichbehandlung aller Angestellten widerspreche. «Punkten kann die Stadt auf dem Arbeitsmarkt nur mit einer vollen fünften Woche. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis diese auch der Kanton einführen wird», so Niederer.
Mehr Ferien bei gleich viel Personal verlangt
Als Fraktionssprecher der SVP brachte Grädel zum Ausdruck, dass seine Partei sich ebenfalls gegen die Vorlage des Stadtrats stelle. Man sei durchaus dafür, dem Verwaltungspersonal mehr Ferientage zuzugestehen, sagte er: «Allerdings dürfen dadurch keine Dienstleistungen gestrichen werden und es darf deswegen auch keine Erhöhung des Stelleplans erfolgen.»
Stadtpräsident Toni Brühlmann-Jecklin (SP), sagte in seiner Stellungnahme, dass er nicht vor habe, die Vorlage «noch zu retten». Er stehe aber vor einer schwer zu lösenden Herausforderung, wenn das Parlament ihm den Auftrag gebe, eine neue Ferienregelung zu erarbeiten, die eine fünfte Urlaubswoche beinhalte aber gleichzeitig kosten- und stellenneutral sein müsse. In der abschliessenden Abstimmung beschloss das Parlament die Ablehnung des stadträtlichen Antrags schliesslich klar.
Neun neue Gesichter im Parlament
Im Stadtparlament war gestern auch der Tag des Neubeginns. Insgesamt sassen neun Gemeinderäte im Parlament, die vergangene Legislatur noch nicht mit dabei waren. Sie sind vergangenen 9. Februar für die kommende Legislaturperiode gewählt worden. Neu im Parlament sind Ruedi Dober, Daniel Tännler und Dolores Zanini (alle SVP), Dominic Schläpfer (FDP), Sarah Impusino (CVP), Nikolaus Wyss, Andreas Kriesi (beide GLP), Thomas Widmer (QV) und Walter Jucker (SP).
Gleich zu Beginn der ersten Sitzung nach den Wahlen wählte das neue Parlament sein Präsidium. Als Präsidenten wählten die 34 anwesenden Gemeinderäte turnusgemäss Rolf Wegmüller (CVP). 33 Parlamentarier stimmten für ihn, ein Wahlzettel blieb leer. Als ersten Vizepräsidenten schlug die SP Pascal Leuchtmann vor. Er wurde mit 24 Stimmen gewählt. Als zweite Vizepräsidentin neu ins Präsidium wählte das Parlament Priska Randegger (FDP) mit insgesamt 22 Stimmen.
«Achtung, Fairness und Respekt sind wichtig»
In seiner Antrittsrede dankte der frischgebackene Gemeinderatspräsident Wegmüller dem Parlament für das geschenkte Vertrauen. Mit der Zentrumsplanung und der Limmattalbahn würden auf die Stadt in der kommenden Legislatur wichtige Themen zukommen. Es sei ihm wichtig, dass die Diskussionen im Gremium dabei immer mit Achtung, Fairness und Respekt geführt werden, so Wegmüller.
Und nutzte Wegmüller seine Rede auch dazu, um den am 22. Februar verstorbenen, langjährigen Gemeinderat Arthur Naumann zu würdigen. Er habe ihn als mutigen, gradlinigen Politiker sehr geschätzt, sagte der Gemeinderatspräsident. Am meisten werde er «seinen Schalk in den Augen und seine kritischen Voten» vermissen.
Den zweiten stadträtlichen Antrag auf Genehmigung eines Anschlussvertrages mit der Gemeinde Unterengstringen für die Mandatsführung im Erwachsenenschutzrecht und den entsprechenden Kredit von 675 000 Franken genehmigte das Parlament mit 24 zu 8 Gegenstimmen. Thomas Grädels (SVP) Motion betreffend «Schaffung einer Stelle eines Sozialdetektivs» wurde verschoben.