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Region (LiZ)
Limmattal
Von zwei Männern, die eine 15-Jährige in einem Auto sexuell genötigt haben, muss einer für sechs Monate ins Gefängnis. Der andere kommt noch mit einer bedingten Strafe davon. Zudem müssen die beiden Cousins über 10'000 Franken Genugtuung zahlen.
Was sich am helllichten Tag im Juli 2011 auf dem Parkplatz beim Geroldswiler Moos abspielte, schien klar: Die Geschädigte sagte, dass die zwei knapp über 20-jährigen serbischen Bekannten sie auf der Auto-Rückbank festgehalten und geküsst hatten. Zudem haben sie sich an den nackten Brüsten zu schaffen gemacht und einer der beiden Männer hat ihr den Finger ins Geschlecht eingeführt. Der jüngere Täter, der als erster zur Besinnung kam und von ihr abliess, bestätigte zudem mehrere Aussagen des zum Tatzeitpunkt 15-jährigen Mädchens.
Und doch stritt der Haupttäter bei der Verhandlung letzte Woche am Dietiker Bezirksgericht alles ab, was ihm und seinem Cousin vorgeworfen wurde (die Limmattaler Zeitung berichtete). Diese Verteidigungsstrategie zeitigte keinen Erfolg: Seine Aussagen seien unglaubwürdig und reine Schutzbehauptungen, machte Gerichtspräsident Stephan Aeschbacher am Mittwoch bei der Urteilsverkündung klar.
«Insbesondere mutet es geradezu abwegig an, wenn Sie beharrlich behaupten, dass der andere dies und jenes nicht gemacht hat, obwohl er selbst es aus freien Stücken zugegeben hat», führte Aeschbacher weiter aus. Die beiden Angeklagten sassen derweil starr auf ihren Stühlen, der ältere mit verschränkten Armen, der andere mit den Fingern an den Zähnen.
Auch die Aussagen des Haupttäters, dass er das Alter der Geschädigten nicht kannte, liess das Gericht nicht gelten. Schliesslich war er oft mit der gleichen Clique wie das Mädchen unterwegs – er wusste, dass sie noch zur Schule ging. Der jüngere Täter kannte das Mädchen hingegen nur flüchtig und ging davon aus, dass sie bereits über 16 Jahre alt ist. Dieser Irrtum hätte sich aber mit Nachfragen vermeiden lassen. Daher wurden beide Täter der sexuellen Nötigung und der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen.
Der ältere Täter erhält 34 Monate Freiheitsstrafe. Davon sind sechs Monate unbedingt. Weitere 28 Monate sind bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der jüngere Täter wird mit 20 Monaten bedingt bestraft, ebenfalls mit zwei Jahren Probezeit. Die härtere Strafe des älteren Täters hat damit zu tun, dass er seinen Finger in den Intimbereich des Mädchens einführte und dass er ihr Alter genau kannte. Beim jüngeren wirkte sich dagegen das Teilgeständnis strafmildernd aus.
Für beide Täter strafmildernd war, dass sie ihren Willen zur Verwirklichung der Tat nicht absolut hartnäckig umsetzten, dass die Tat mit rund acht Minuten von relativ geringer zeitlicher Dauer war, dass das Verfahren lange dauerte und dass die Geschädigte schon nahe an der Schutzaltersgrenze von 16 Jahren war. Zudem hatten beide Täter zum Tatzeitpunkt keine Vorstrafen. Der ältere Täter hat mittlerweile noch ein Strassenverkehrsdelikt begangen. Die bedingte Strafe beim Jüngeren ergab sich daraus, dass das Gericht bei ihm eine günstige Prognose vermutet. Beim älteren wurde das Minimum von sechs Monaten Strafvollzug gewählt, da das Gericht davon ausgeht, dass ihm dies genügend Lehre sein wird und die Tat mit fast sechs Jahren schon lange her ist.
Staatsanwalt Pascal Gossner forderte bei der Verhandlung letzte Woche 57 Monate Freiheitsstrafe für den älteren Täter und 48 Monate für den jüngeren. Mit dem Urteil zeigte er sich gestern Abend gegenüber der Limmattaler Zeitung nicht ganz einverstanden. Grund ist der Passus im Strafgesetzbuch, der es ermöglicht, die Strafe um bis die Hälfte zu erhöhen, wenn ein Sexualdelikt von mehreren Personen gemeinsam ausgeführt wird. «Aus meiner Sicht hätte die Strafe daher höher ausfallen müssen. Das gemeinsame Vorgehen fällt bei diesem Urteil zu wenig stark ins Gewicht», so Gossner. Darüber hinaus sei der Entscheid des Gerichts nachvollziehbar.
Die Täter wurden verpflichtet, der Geschädigten solidarisch 8000 Franken Genugtuung zu zahlen (zuzüglich Zinsen seit dem Datum der Tat beläuft sich diese Summe inzwischen auf über 10'300 Franken). Dazu kommen 5000 Franken Gerichtsgebühr und noch nicht genau bezifferte Verfahrenskosten. Zudem sind die Verurteilten dem Grundsatze nach schadenersatzpflichtig. Welche Kosten damit noch auf sie zukommen, wird sich noch weisen. Die finanziellen Folgen begleiten die beiden jungen Männer noch lange. Sie arbeiten im Niedriglohnsektor.