Bezirksgericht Der Milieu-Rechtsberater Alfredo Borgatte dos Santos hat eine ehemalige Mandantin wiederholt als Betrügerin und Prostituierte beschimpft. Dafür kassierte er nun eine unbedingte Geldstrafe.
Der bekannte Limmattaler Milieu-Rechtsberater Alfredo Borgatte dos Santos musste sich bereits vor Weihnachten wegen mehrfacher übler Nachrede sowie Beschimpfung vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten. Bei einem Schuldspruch drohte dem mehrfach vorbestraften Schweizer eine unbedingte Geldstrafe von 2400 Franken. Borgatte hatte auf einen Rechtsanwalt verzichtet und nahm die Verteidigung in die eigenen Hände. Er forderte einen umfassenden Freispruch und bagatellisierte die eingeklagten Beleidigungen als Ausfluss seiner blumigen Sprache.
Die Vorwürfe der Anklage gingen auf den Herbst 2012 zurück. Damals ärgerte sich der Beschuldigte über eine frühere Mandantin, die mehrere seiner Rechnungen nicht bezahlt hatte. Mit der Folge, dass Borgatte mehrere Stellen anschrieb, unter anderem eine Treuhand-Firma sowie das Vermittleramt Flawil. Darin bezeichnete er die säumige Schuldnerin als «retardierende Mandantin».
Zudem warf er ihr ein betrügerisches Vorgehen vor. «Sie spriesst nur so von krimineller Energie», ergänzte er. Dem Amt teilte er mit, dass die Frau jene Manieren einsetzte, als sie an der Langstrasse als Prostituierte tätig war. Sie sei eine Betrügerin erster Güte.
Borgatte führte vor Gericht aus, dass er bloss das «wahre Charakterbild» der Frau aufgezeigt habe. Dass sie eine Prostituierte gewesen sei, habe er von ihrem Bruder erfahren. Zudem habe die Dame den ausstehenden Betrag bezahlt. «Das war es», fasste er den Fall zusammen und übte dabei massive Kritik an der Staatsanwaltschaft.
Schuldsprüche, aber milde Strafe
Bereits am Prozess belehrte der zuständige Einzelrichter den schillernden Rechtsberater, dass auch wahre Tatsachenbehauptungen ehrverletzend sein können. In seinem nun eröffneten Urteil hat das Gericht den Beschuldigten deshalb wegen mehrfacher übler Nachrede sowie Beschimpfung zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40 Franken verurteilt. Neben den 800 Franken soll der unterlegene Borgatte die Gerichtskosten von 2700 Franken tragen.
Trotz der Schuldsprüche lag ein verhältnismässig mildes Urteil vor. So hatte die Staatsanwaltschaft immerhin eine drei Mal höhere Geldstrafe verlangt. Zudem hat das Dietiker Gericht die Privatklägerin mit ihrem Schadenersatzbegehren auf den mühseligen Weg eines Zivilprozesses verwiesen. Die Forderung nach einer Genugtuung wies der Einzelrichter sogar gänzlich ab. Borgatte könnte zudem den Fall an das Obergericht weiterziehen.