Startseite
Region (LiZ)
Limmattal
Im Schlussspurt des Abstimmungskampfes zur Selbstbestimmungsinitiative stellen sich Nationalrat Hans-Ueli Vogt (SVP) und Kantonsrat Martin Neukom (Grüne) der Diskussion.
Landauf, landab wird sie heiss diskutiert, die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Auslöser war das Bundesgericht, das 2012 die Ausschaffung eines kriminellen Mazedoniers aufhob. Die Lausanner Richter verwiesen darauf, dass sie in der Beurteilung von Ausschaffungsfällen trotz Annahme der Ausschaffungsinitiative an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden seien. Das passt der SVP nicht. Deshalb will sie einen generellen Vorrang des Verfassungsrechts gegenüber dem Völkerrecht verankern.
Auch in Aesch gab die Vorlage, über die das Schweizer Stimmvolk am 25. November befinden wird, zu reden. Am Montagabend stellten sich der Vater der Initiative, der Zürcher Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt (SVP) und der Winterthurer Kantonsrat und Regierungsratskandidat Martin Neukom (Grüne) den Fragen von David Egger, Chefredaktor der Limmattaler Zeitung. Eingeladen hatte die SVP Aesch.
Gezählt habe er sie nicht, es sei ja auch noch nicht fertig, sagte Vogt angesprochen auf die vielen Podiumsdiskussionen, die er in den letzten Wochen absolvierte. Er machte aber deutlich, dass ihm die Frage nach der Selbstbestimmung so enorm wichtig sei, dass er diesen Aufwand in Kauf nehme. «Mir ist unwohl, wenn ich mir vorstelle, was aus der Schweiz wird, wenn die Leute nicht mehr mitreden können», sagte Vogt.
Die Selbstbestimmungsinitiative wolle ganz einfach, dass Volksentscheide umgesetzt werden. «Es bringt nichts, wenn eine Mehrheit sich für etwas entscheidet, das dann aber nicht umgesetzt wird», so Vogt.
Für Neukom basiert eine funktionierende Demokratie auf den individuellen Grundrechten. Diese sieht er bei einer Annahme der Initiative allerdings in Gefahr. «Es ist gefährlich, wenn wir an diesen Grundrechten schrauben und sagen, dass sie nicht mehr in jedem Fall oder nicht mehr für alle gelten», sagte Neukom.
Dem widersprach Vogt mit dem Hinweis, dass die Grundrechte in unserer Verfassung gewährleistet seien. Die Initiative ziele nicht darauf ab, wie von den Gegnern immer wieder gesagt werde, die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen. «Es kann jedoch nicht sein, dass die Richter in Strassburg mehr zu sagen haben als die Gesamtheit der Stimmbürger in unserem Land», hielt Vogt fest.
Zudem würden Grundrechte, sowohl nach der Menschenrechtskonvention als auch nach der Verfassung, nicht schrankenlos gelten. «Es gibt keine Rechte ohne Pflichten. Die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen. Wo diese Grenze verläuft, ist ein politischer Entscheid. Ich möchte nicht, dass Richter diesen Entscheid fällen», sagte Vogt.
Richter blieben auch im weiteren Verlauf der Diskussion ein Thema. «In der Schweiz gab es verschiedene Initiativen, die nicht umgesetzt wurden, etwa die Alpeninitiative. Aber auch die Masseneinwanderungsinitiative. Das Problem auf nationaler Ebene ist, dass es niemanden gibt, der dem National- und Ständerat auf die Finger klopft», so Neukom. Es gebe keine Instanz, die kontrolliert, ob sich das Parlament an die Verfassung halte. Wenn es zu einem Konflikt zwischen der Verfassung und dem Gesetz komme, dann gelte das Gesetz.
«Das ist eine unglaubliche Macht für den Nationalrat», so Neukom. Deshalb findet er es sinnvoller, die Einführung eines Verfassungsgerichts zu fordern. «Erst ein Verfassungsgericht würde garantieren, dass die Verfassung auch eingehalten wird», so Neukom. An diesem Problem werde auch die Selbstbestimmungsinitiative nichts ändern.
Mit dieser Idee konnte sich Vogt gar nicht anfreunden. «Wir wollen kein Gericht, das dem Parlament sagt, was es zu tun hat. Das Parlament trifft politische Entscheidungen. Wenn wir mit diesen Entscheidungen nicht zufrieden sind, können wir entweder das Referendum ergreifen oder nach vier Jahren andere Leute wählen», so Vogt.
Neben dem Votum zur Selbstbestimmungsinitiative stehen am 25. November noch zwei weitere eidgenössische Abstimmungen auf dem Programm. Auch sie waren in Aesch Thema.
Kantons- und Gemeinderat Diego Bonato (SVP, Aesch) plädierte für das Sozialversicherungsgesetz und der Aescher Nationalrat Hans Egloff (SVP) stellt sich anders als seine Partei hinter die Hornkuh-Initiative. Beide Vorlagen gaben aber um einiges weniger zu diskutieren als die Selbstbestimmungsinitiative.