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Region (LiZ)
Limmattal
Nach der Kündigung ihres Mandats nimmt Thomas Kunz, Direktor Asylorganisation Zürich (AOZ), Stellung. Er sagt, die Kündigung folgte ohne Begründung.
Thomas Kunz: Natürlich finde ich es schade, wenn wir einen Auftrag verlieren. Aber die Gemeinde ist selbstverständlich frei im Entscheid, die Leistungsvereinbarung zu kündigen und sich wieder selber um den Asylbereich zu kümmern.
Wir gehen mit der Gemeinde eine Leistungsvereinbarung ein, in der definiert ist, was wir zu welchem Preis erbringen. Wir können nur mit den uns zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln arbeiten.
Nein. Die Kündigung erfolgte ohne eine Begründung.
Ich denke nicht. Wir nehmen den Kontakt mit den Gemeinden auf, wenn wir das Gefühl haben, etwas besprechen zu müssen. Doch liegt dies auch im Ermessen der Gemeinde. Die einen sind froh, können sie den Asylbereich auslagern und haben wenig damit zu tun, die anderen suchen den Kontakt mit uns.
Meines Wissens nicht. Aber Tatsache ist, es gibt verschiedene Fallführungssysteme und es ist nur selten der Fall, dass wir das gleiche wie die Gemeinde haben. So müssen die Daten in der Regel manuell übertragen werden. Das ist in der Tat administrativ aufwendig.
In der Umsetzung wird sich dann zeigen, ob diese Ziele zu erreichen sind. Andere Gemeinden attestieren uns jedenfalls ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Von aussen lässt sich nur sagen, dass es für eine Gemeinde schwierig ist, die Kosten von Leistungen, die In-House oder extern erbracht werden, zu vergleichen.
Wir arbeiten mit einer Vollkostenrechnung, in der sämtliche Dienstleistungen enthalten sind. Eine solche ist bei Gemeinden nur schwer möglich, da dort auch viele Leistungen, die von Gemeindemitarbeitenden zusätzlich erbracht werden, beinhaltet sind. Beispielsweise haben wir einen Handwerker, der sich um Reparaturen an den verschiedenen Liegenschaften der AOZ kümmert. Die Gemeinde hat im Werkhof handwerkliche Angestellte, die solche Arbeiten erledigen können, jedoch möglicherweise nicht in der Kalkulation mitberücksichtigt sind.
Nein, dies ist kein Vorwurf, sondern bloss eine Feststellung. Seitens AOZ geben wir uns Mühe, den Gemeinden die Informationen zu geben, die sie von uns erwarten. Bei Verständnisfragen stehen wir gerne zur Verfügung.