Schlieren
Keine Einigung: Muslime und Biffiger streiten vor Gericht

Der Nachbarschaftskonflikt an der Grabenstrasse 9 landet am Schlieremer Bezirksgericht. An einem Tag der offenen Tür wollen die muslimischen Vereine Ängste abbauen.

Florian Niedermann
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In diesem Gebäude an der Grabenstrasse 9 herrscht seit mehr als einem Jahr dicke Luft.

In diesem Gebäude an der Grabenstrasse 9 herrscht seit mehr als einem Jahr dicke Luft.

fni

Der Muslimische Verein Zainabiya Trust zieht mit einer Klage gegen die Stockwerkeigentümerschaft an der Grabenstrasse 9 in Schlieren vor das Bezirksgericht. Auf der Gegenseite stehen der Gewerbeverband Limmattal mit seinem Präsidenten Gregor Biffiger und andere Stockwerkeigentümer. Am Ursprung des Konflikts steht ein Nachbarschaftsstreit innerhalb der Liegenschaft. Am 17. Februar lief die Klagefrist aus, die das Schlieremer Friedensrichteramt in seiner Klagebewilligung festsetzte. Kurz davor erfolgte nun die Klage des muslimischen Vereins.

Angefangen hatte der Konflikt bereits Ende 2012. Biffiger und seine Mitstreiter warfen den Muslimen wiederholte Missachtungen der Hausregeln vor. Sie drängten deshalb darauf, die Verwalterin, die IZ Immobilien Zentrum AG, abzusetzen, weil sie gegenüber den Vereinen zu lasch agiere. Die Muslime weisen jede Schuld von sich.

Nach einem Konflikt um die Wahl einer neuen Verwaltung für das Gebäude wurde der Verein vor dem Friedensrichteramt in Schlieren vorstellig (die Limmattaler Zeitung berichtete). Der Zainabiya Trust wirft den Gegnerparteien vor, sie hätten unrechtmässig eine Eigentümerversammlung eingesetzt. An jener Versammlung, an der die Muslime unter Vorbehalt teilnahmen, beschloss die Mehrheit der Eigner-Parteien die Einsetzung der Consira AG als Verwalterin. Diese gehört Biffigers Parteikollege in der SVP-Aargau, Andreas Glarner.

Vor dem Friedensrichteramt monierte der muslimische Verein, dass sowohl die Entmachtung der IZ Immobilien, als auch die Einberufung einer Versammlung durch Stockwerkeigentümer – und damit alle gefällten Beschlüsse – nicht rechtens seien.

Als während einer Sistierungsphase des Schlichtungsverfahrens keine Einigung zwischen den Stockwerkeigentümern erreicht werden konnte, erteilte das Friedensrichteramt dem muslimischen Verein die Klagebewilligung. Am 17. Februar lief die Frist zur Einreichung einer Klage aus. Da Biffiger und seine Mitstreiter zuletzt keine Verhandlungsbereitschaft mehr gezeigt hätten, habe man nun das Verfahren eingeleitet, so Shabbir Hassam vom Zainabiya Trust: «Ich hoffte, dass es nicht so weit kommen würde. Mir schwebt noch immer eine Lösung vor, nach der eine neue Verwaltung gefunden werden kann, die allen Stockwerkeigentümern recht ist.» Biffiger wollte sich auf Anfrage nicht zur neuen Entwicklung im Fall äussern.

Vereine wollen Ängste abbauen

Generell vermutet Hassam hinter dem Gebaren der Gegnerparteien im Nachbarschaftskonflikt negative Ressentiments gegenüber Muslimen. Der Zainabiya Trust und der zweite an der Grabenstrasse 9 ansässige muslimische Verein Eurpean Islamic Media Foundation planen deshalb die Durchführung eines Tags der offenen Tür. «Wir wollen unseren Nachbarn und der ganzen Bevölkerung in der Umgebung eine Begegnungsmöglichkeit bieten, um Ängste auf beiden Seiten abzubauen», sagt Hassam.