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Region (LiZ)
Limmattal
Ab April 2015 müssen die Bewohnerinnen und Bewohner der Schlieremer Alterswohnungen Mühleacker Pflegeleistungen separat berappen. Die Stadtverwaltung rechnet dadurch mit einer tieferen Nachfrage nach Pflegeleistungen.
Im bisherigen Betriebskonzept «Wohnen und Begegnen» bezahlten die Bewohner neben der Miete eine Pauschale, die sowohl die Nebenkosten und den Wäscheservice als auch eine pflegerische Betreuung am Morgen und weitere betreuerische Dienstleistungen abdeckte. Nun vollzieht die Abteilung Alter und Pflege den Wechsel zum «Betreuten Wohnen» – einem Konzept, das bereits in den Alters- und Pflegewohnungen an der Bachstrasse angewendet wird. Damit passt die Stadt auch den «Mühleacker» an das neue Pflegefinanzierungsgesetz an, das seit 2011 in Kraft ist.
Die Bewohner schliessen künftig statt des Mietvertrags einen Pensionsvertrag ab, der ihnen Anspruch auf einen 24-Stunden-Notruf, den Mittagstisch im Restaurant, ein monatliches Kontaktgespräch und die Teilnahme an gesellschaftlichen Anlässen gewährt.
Ziel der Stadt sei es zwar, möglichst viele Senioren im «Betreuten Wohnen» unterzubringen, welche die Sicherheit des Notrufs, aber auch das soziale und kulturelle Angebot nutzen wollen, sagt Susanne Tanner, Leiterin der Abteilung Alter und Pflege: «Es soll jenen derzeitigen Bewohnern des Mühleackers, die sehr selbstständig sind, aber möglich sein, als reine Mieter dort weiter zu verbleiben.» Deshalb dürften sie in einer Übergangsregelung selbst wählen, ob sie den Pensionsvertrag unterschreiben oder nur als Mieter dort leben wollen.
Auswirkungen hat die Konzeptumstellung zunächst auf die Pauschalen, welche die Senioren zu entrichten haben. Neben den Mietkosten und dem Wäscheservice bezahlten sie bisher 240 Franken für die Betreuung und Pflegedienstleistungen. Vor allem auch wegen des neu angebotenen 24-Stunden-Notrufs steigt dieser Betrag im Pensionsvertrag auf 300 Franken. Jene Bewohner, die nur den Mietvertrag unterzeichnen, zahlen künftig auch nur noch die Miete und Nebenkosten zuzüglich der 50 Franken für die Wäsche. 15 der 18 Senioren in den Alterswohnungen haben laut Tanner den Pensionsvertrag bereits unterschrieben, eine Person hat sich noch nicht entschieden und nur zwei wollen lediglich als Mieter dort leben. «Diese Personen nahmen auch bisher nicht am Mittagstisch und den weiteren Aktivitäten teil», sagt sie.
Neben den Pauschalbeträgen im Miet- und Pensionsvertrag werden den pflegebedürftigen Senioren die Leistungen des Pflegepersonals gemäss den sogenannten Besa-Stufen nach beanspruchter Zeit separat berechnet. Die Abteilung Alter und Pflege geht davon aus, dass die Mühleacker-Bewohner nach der Umstellung des Konzepts im April weniger Pflegeleistungen in Anspruch nehmen werden, wie Tanner erklärt: «Bisher beanspruchten viele die pflegerische Betreuung am Morgen, weil sie in der Pauschale inbegriffen war. Eigentlich pflegebedürftig sind aber nach wie vor nur wenige Bewohner im Mühleacker.» Einzelne würden voraussichtlich in die Besa-Stufen 1 oder 2 eingeteilt. Damit benötigen sie während maximal 20 oder maximal 40 Minuten täglich die Dienste des Pflegepersonals, wofür sie ab 2015 Fr. 5.30 beziehungsweise Fr. 21.60 pro Tag zusätzlich zum Pensionsvertrag zu bezahlen haben. Krankenkassen und die Stadt beteiligen sich ebenfalls an den Gesamtkosten – auch ihre Beiträge sind nach Besa abgestuft.
Der Stadt erwachsen durch die Umstellung auf «Betreutes Wohnen» im Mühleacker einmalige Ausgaben von 50 000 Franken. So viel kostet das 24-Stunden-Notruf-System. Das Gesamtpensum für das Pflegepersonal wird bei den bisherigen 75 Prozent belassen. «Falls die Senioren im Mühleacker mehr Pflegeleistungen beanspruchen, werden wir den Stellenplan anpassen», sagt Tanner. Mehrkosten würde ein künftiger Anstieg der Beteiligungsbeträge für die Pflegeleistungen verursachen. Diese werden jährlich vom Kanton festgelegt.