Dietikon
Im ersten E-Zigaretten-Geschäft bekommt man alles – nur kein Nikotin

Im Limmatfeld eröffnet das erste E-Zigaretten-Geschäft von Dietikon. Die Namen der Produkte sind lustig und lauten «I love Popcorn» und «Pudding». Doch das Geschäft ist hart.

Flurina Dünki
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Dietikons erstes Geschäft für E-Zigaretten
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In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den" In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den"
In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den" In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den"
In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den" In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den"
In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den" In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den"
In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den" In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den"
Mitbesitzer Marc Wiegand in Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den" In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den"
Mitbesitzer Marc Wiegand in Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den" In Dietikons erstem Laden für E-Zigaretten "Vapor's Den"

Dietikons erstes Geschäft für E-Zigaretten

Die Produkte tragen Namen wie: «I love Popcorn», «Pudding» oder «Macarons» und ihre Verpackungen sind mehrheitlich in Lollipop-Farben gehalten. Wer nicht zum Kundensegment des am Dietiker Rapidplatz entstehenden Geschäfts «Vapor’s Den» gehört, kann die vermeintlichen Süssigkeiten in Fläschchenform nicht richtig einordnen.

Süss schmecken zwar viele dieser «Tränkli», doch konsumiert werden sie in Dampfform, nachdem sie in eine elektronische Zigarette – eine E-Zigarette – gefüllt wurden.

Er habe bis vor drei Jahren täglich zwei Päckchen starke Zigaretten geraucht, sagt Geschäfts-Mitgründer Marc Wiegand. Aus Rücksicht auf seine asthmatische Frau ist er auf E-Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit umgestiegen. «Damit atme ich zwar noch Nikotin ein, doch wenigstens keine der über 4000 krebserzeugenden Stoffe, die eine herkömmliche Tabakzigarette enthält.»

Experte: «Nicht ungefährlich»

Ein batteriebetriebenes Heizelement führt im Innern der E-Zigarette zur Umwandlung der Flüssigkeit in Dampf, der vom Konsument inhaliert wird. Weil in der elektronischen Zigarette nichts verbrannt wird, also auch kein Rauch entsteht, benutzt Wiegand statt des Begriffs Raucher lieber Dampfer.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt, dass E-Zigaretten deutlich weniger schädlich sind als Tabakzigaretten. Christian Schwendimann vom Zürcher Rauchstoppzentrum «Züri Rauchfrei» warnt jedoch davor, den E-Zigaretten-Konsum zu verharmlosen. Zwar würden giftige Stoffe wie Teer und Kohlenmonoxide wegfallen.

Doch könne Nikotin zu Herz-Kreislauf-Beschwerden führen und sei daher nicht ungefährlich. Zudem seien die Folgeschäden der Inhaltsstoffe wie Propylenglykol, Glycerin und Aromastoffe noch nicht eruiert. Darum empfiehlt der Experte die E-Zigarette auch nicht als Rauchstopp-Methode.

Der in der Szene gebräuchliche Ausdruck «Liquid» stehe für die Flüssigkeit, die die E-Zigarette verdampft, sagt Mitgründer Frédéric Destraz. «Einige dieser Liquids stellen wir in Deutschland selber her und lassen sie vom zuständigen Amt absegnen.» Der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids ist in der Schweiz verboten, weshalb im «Vapor’s Den» nur nikotinlose Produkte zu kaufen sind. Dies dürfte sich ändern, wenn das neue Tabakproduktegesetz eingeführt wird, was auf 2018 geplant ist (siehe nachfolgende Box).

Tabakproduktegesetz: E-Zigarette-Normen

Das Tabakproduktegesetz, das momentan vom Bundesparlament ausgearbeitet wird, tritt voraussichtlich 2018 in Kraft. In seiner Botschaft von 2015 schreibt der Bundesrat, dass nikotinhaltige E-Zigaretten-Produkte im neuen Gesetz den Tabakprodukten gleichzustellen sind. Sie können dann legal verkauft werden, zudem gelten dieselben Werbe- und Abgabevorschriften sowie Rauchverbote wie für normale Zigaretten. Die E-Zigarette fällt zurzeit noch unter das Lebensmittelgesetz. Ihr Gebrauch ist am Arbeitsplatz oder in Gastrobetrieben nicht verboten. Die Kantone können dazu aber eigene Vorschriften erlassen. Der Kanton Zürich kennt keine Regulierung, weshalb viele Arbeitgeber, Restaurants, öffentliche Verkehrsbetriebe und Kinos eigene Regelungen aufgestellt haben, die meistens in einem Verbot des Dampfens bestehen. (fdu)

Stand heute soll dieses den Verkauf nikotinhaltiger Liquids erlauben und die E-Zigaretten hinsichtlich Rauchverbote mehrheitlich den tabakhaltigen Zigaretten gleichstellen. Die Einfuhr von nikotinhaltigen Liquids zum Privatgebrauch erlaubt auch das aktuelle Gesetz, weshalb viele Schweizer Dampfer diese im Ausland kaufen. Kann ein Geschäft, das kein Nikotin verkauft, also überleben?

Es stimme, dass der typische E-Zigaretten-Konsument ehemaliger Tabakraucher sei, der nikotinhaltige Liquids bevorzuge, so Wiegand. Viele Schweizer würden das Verbot aber umgehen, indem sie im Ausland reines Nikotin kaufen und damit ihr Liquid anreichern. Viele derjenigen, die auf E-Zigaretten umgestiegen seien, könnten mit der Zeit den Nikotinanteil im Liquid auf null reduzieren.

Noch hängen über dem Ladeneingang am Dietiker Rapidplatz die Schilder der Konkurs gegangenen Vormieterin Optimum Personal AG. Spätestens zur Eröffnung am Samstag soll der Laden dann als Verkaufsort für E-Zigaretten-Produkte erkennbar sein.

Wer soll dort einkaufen? «Den typischen ‹Dampfer› gibt es eigentlich nicht», sagt Wiegand. Der Konsum von E-Zigaretten habe sich in den letzten Jahren zur Subkultur entwickelt. Auf diesen Trend seien vom Banker über den Informatiker bis zum Hipster viele aufgesprungen.