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Limmattal
Die Ärzte und Spitäler streiten schon länger um den Notfalldienst. Statt per Anfang 2017 soll das neue Modell nun erst 2018 eingeführt werden – mehr Zeit also für die Gemeinden, die Ärzte und den Kanton, um eine Lösung zu finden.
Es gibt immer weniger Hausärzte und diese vermögen den Notfalldienst in der bisherigen Form nicht mehr zu bewältigen. Die kantonale Ärztegesellschaft schlug daraufhin ein Modell vor, bei dem sie die Gemeinden zur Kasse bat: 10 Franken pro Einwohner sollte es kosten. Die Gemeinden wehrten sich mit dem Hinweis, dass die Ärzte und nicht die Gemeinden per Gesetz für den Notfalldienst zuständig seien.
Nun zeichnet sich eine Lösung ab, das neue Model soll erst 2018 eingeführt werden. Massgeblichen Anteil daran, dass die zerstrittenen Parteien nun wieder an einem Tisch sitzen, hatte Jörg Kündig, Präsident des Zürcher Gemeindepräsidentenverbands sowie Gossauer Gemeindepräsident. Er drängte auf die Gespräche, bevor die politische Maschinerie ins Rollen kam.
In der Zwischenzeit werden die Ärzte den Notfalldienst ein weiteres Jahr in der jetzigen Form organisieren. Ab 2018 könnte eine Verbundlösung zwischen den Ärzten, der Spitex und den Spitälern zustande kommen, an die die öffentliche Hand mitzahlt. Details werden nun ausgehandelt.
Jörg Kündig: Es wird immer einen stationären und einen aufsuchenden Teil brauchen. Wer transportfähig ist, kommt zum Notfallarzt in die Praxis; eine Patientin dagegen, die zu Hause eine Kolik erleidet, braucht den Hausbesuch eines Arztes. Meine Prognose ist, dass der spitalnahe, stationäre Teil des Notfalldiensts an Bedeutung gewinnt. Der Dienst muss eine Verbundaufgabe von verschiedenen Dienstleistungsgruppen sein: Hausärzte, Spitex und Spitäler müssen zusammenarbeiten, sonst ist die Notfallversorgung nicht an 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche im ganzen Kanton an 365 Tagen pro Jahr gewährleistet.
Dank der aktuellen Diskussion habe ich für die Notfallversorgung zum ersten Mal überhaupt ein «Preisschild» gesehen. Jede Anspruchsgruppe, also die Patienten, die Ärzte und die öffentliche Hand, hat andere Vorstellungen. Das Ziel muss eine gute, bedürfnisgerechte Grundversorgung sein. Wir haben die Diskussion um die Kosten noch nicht abgeschlossen.
Mit der Praxisbewilligung erhalten die Ärzte die Verpflichtung zum Notfalldienst. Bisher haben sie Notfallkreise gebildet, die die Organisation übernehmen. Heute fragt sich, wie sich der Notfalldienst mit der ohnehin grossen Belastung für den einzelnen, immer seltener werdenden Hausarzt vereinbaren lässt und wer die Organisation übernimmt. Da bringt es nichts, sich auf die juristische Seite zu kaprizieren. Auch die Forderung der Ärzte «Ihr Gemeinden, ihr müsst ...» lässt sich aus Artikel 17.2 des kantonalen Gesundheitsgesetzes nicht ableiten. Ein Rechtsstreit führt jedenfalls nicht zum Ziel.
Die Ärzte haben das selber gemacht und über den Tarmed, den Ärztetarif, mit den Krankenversicherern abgerechnet. Sie haben diesen Service public geleistet, ohne finanzielle Ansprüche an die öffentliche Hand zu stellen. Die Spitäler haben die Zusammenarbeit mit den Hausärzten intensiviert, indem sie zur Entlastung der Notfallabteilung Notfallpraxen einrichteten, wo Bagatellfälle behandelt werden.
Faktisch nichts.
Der Gemeindepräsidentenverband hat das Modell nicht grundsätzlich bekämpft, aber der Weg zur Lösung war nicht optimal. Die Ärzte haben einfach die Verpflichtung der Gemeinden eingefordert. In solchen Fällen fragen wir immer: Müssen wir tatsächlich? Gibt es bessere Möglichkeiten? Wie kommen die Ärzte auf die 10 Franken? Es fehlte an Transparenz und einem Kostengerüst.
Inzwischen hat sich die Ärzteschaft so geäussert, dass für sie auch andere als die vorgeschlagene Lösung infrage kämen. Es blieb ein Strauss von Fragen, die nicht bis Ende Jahr beantwortet werden konnten. Es war keine apodiktische Ablehnung, vielmehr waren wir bereit, auf die Frage des Notfalldiensts einzutreten. Seither hat sich extrem viel bewegt. Nicht zuletzt hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass wir mit dem Notfalldienst ein Problem haben. Denn wir Behörden schätzen die Leistung der Ärzte und für uns ist das Anliegen zentral, dass die Einwohner sich gut versorgt wissen und sich sicher fühlen.
Es wäre kein «Selbstläufer». Unser Gesundheitswesen ist phänomenal, das merkt man schon, wenn man kurz über die Landesgrenze fährt. Aber es hat seinen Preis. Dabei sind die Vorhalteleistungen etwas vom Teuersten, also zum Beispiel der Rettungsdienst oder die Bereitstellung eines Operationssaales. Auch bei den Hebammen kennen wir eine Pikettentschädigung. Der Notfalldienst ist damit vergleichbar. Das ist weitherum akzeptiert.
Trotzdem müssen die Gemeinden sparen. Wir reden lange über weit kleinere Beträge. Wenn ein tatsächliches Bedürfnis nachgewiesen ist und die Begründung überzeugt, wäre es denkbar, dass das Geld ins Budget aufgenommen würde. Die Behörden sind aber verpflichtet, abzuklären, ob ein Betrag angemessen ist oder ob es bessere Optionen gibt.
Das gemeinsame Ziel ist die Sicherstellung einer verlässlichen ärztlichen Triage bei medizinischen Notfällen im ganzen Kanton. Die Ärzte müssen sich auf eine einzige Organisation einigen (statt der drei heute bestehenden), welche diese Aufgaben übernimmt. Der Kanton und die Gemeinden beteiligen sich finanziell an der Triage-Organisation (aber nicht an den medizinischen Leistungen), die Triage-Stelle muss dem Kanton einen Businessplan und ein Budget abliefern, und der Kanton wird Vertragspartner, der sich mit den Gemeinden über einen Kostenverteilschlüssel einigen muss.
Nein. Vielmehr hat er dafür gesorgt, dass der Kanton seine Rolle wahrnimmt als Partner in einer flächendeckenden Notfallorganisation. Die Einsicht ist da, dass für das weitere Funktionieren dieser medizinischen Grundversorgung eine gewisse Gefahr besteht und dass es sich um eine Verbundaufgabe handelt. Diese ist dem Kanton aber wichtig, also unterstützt er sie und finanziert sie mit.
Nein. Die Details sind noch nicht geregelt, klar, aber der Konsens bei den Eckpunkten ist da. Für die Aufteilung der Kosten werden wir eine Lösung finden. Ab Mitte 2017 muss bekannt sein, was die Neuregelung der Notfallorganisation für die Gemeinden bedeutet, damit die Beträge in die Budgets aufgenommen werden können.
Nein. Das wäre auch gar nicht möglich, denn der Notfalldienst ist national geregelt. Es geht um Dinge wie die wichtige Frage der Ersatzabgabe von Ärzten, die keinen Notfalldienst leisten (zum Beispiel Spitalärzte), und um Organisatorisches.
Ab dem 1. Januar 2018. Bis dahin haben die Ärzte zugesichert, den Notfalldienst in der bisherigen Form sicherzustellen.