Schlieren
Gute Aufdeckungsquote bei Sozialhilfebetrug macht Sozialdetektiv überflüssig

Die Stadt Schlieren erachtet ihre Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Sozialhilfebetrug als ausreichend. Sie will deshalb keinen eigenen Sozialdetektiv anstellen, wie dies SVP-Parlamentarier Thomas Grädel vor kurzem in einer Motion gefordert hat

Florian Niedermann
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Robert Welti (EVP) sagt, dass die Kontrollmechanismen der Behörde auch ohne eigenen Sozialdetektiv gut greifen würden.

Robert Welti (EVP) sagt, dass die Kontrollmechanismen der Behörde auch ohne eigenen Sozialdetektiv gut greifen würden.

LTA

Der Stadtrat verzichtet darauf, seinen Vorstoss entgegenzunehmen. Grädel verwies in seiner Argumentation auf die stadträtliche Vorlage von vergangenem Herbst zur Verlängerung des Vertrages mit der Fachstelle für berufliche und soziale Integration – «Check-in» genannt. Die Vorlage habe «aufgedeckt», dass innert vier Jahren in nur neun Fällen die Sozialhilfe wegen Betrugs oder Schwarzarbeit eingestellt worden sei, so Grädel. Er kritisierte, das Vorgehen des Sozialamtes schrecke nicht ab, und verlangte die Schaffung einer Stelle für einen stadteigenen Sozialdetektiv. Gegenwärtig lässt die Stadt Sozialhilfebezüger jeweils durch Detektive des externen Dienstleisters «SoWatch» überprüfen.

Kontrollmechanismen funktionieren

Der Stadtrat widerspricht Grädels Einschätzung: Bei den neun genannten Klienten handle es sich nur um jene Fälle, die von «Check-in» aufgedeckt worden seien, sagt Sozialvorstand Robert Welti (EVP): «Die Fachstelle stellt nur einen Teil ihres Pensums für die Verhinderung von Missbrauch zur Verfügung. Den grösseren Teil leistet die Sozialberatung.» Die Kontrollmechanismen der Behörde würden auch ohne eigenen Sozialdetektiv gut greifen, sagt er.

Diese Aussage stützen Zahlen, die das Schlieremer Sozialamt liefert: In den letzten fünf Jahren flogen jährlich rund 24 Sozialhilfebetrüger mit Betrugssummen von 500 bis maximal 51 000 Franken auf. Bei 530 Sozialhilfe-Fällen pro Jahr entspricht dies einer Quote von 4,5 Prozent. Damit steht Schlieren im Vergleich mit allen Gemeinden mit Sozialhilfedetektiven gut da. Dort liege die Quote zwischen 3 und 5 Prozent, schreibt der Stadtrat im Antrag an das Parlament zur Nichtentgegennahme der Motion.

Alle drei Monate werden die Klienten durch Sozialarbeiter anhand einer Checkliste auf Verdachtsmomente hin überprüft, wie Claude Chatelain, der Leiter des Schlieremer Sozialamts, sagt. Besteht ein Verdacht, so kann die Behörde verschiedene Massnahmen einleiten, um einen Missbrauch aufzudecken, ohne dass «SoWatch» hinzugezogen werden muss.

Arbeitseinsätze gegen Betrug

Eine solche Massnahme besteht etwa darin, den Klienten in ein Praxis-Assessment von «Check-in» zu schicken. «Diese Tätigkeit absorbiert den Klienten zeitlich und verhindert, dass er Schwarzarbeit nachgehen kann», erklärt Chatelain. Die Hälfte der so triagierten Bezüger verzichteten auf weitere Sozialhilfe.

Wenn solche Massnahmen nichts bringen, lädt das Sozialamt die Verdächtigten zu einer Anhörung, und konfrontiert sie mit den Vorwürfen. «Bei 25 der rund 50 jährlichen Anhörungen führte dies zu Geständnissen», so Chatelain. Einige Klienten würden nach der Anhörung plötzlich eine Stelle finden. «Diese führt unsere Missbrauchsstatistik nicht auf», sagt er.

Eine Überprüfung durch «SoWatch» zieht die Stadt erst in Betracht, wenn andere Massnahmen nicht zu einem Geständnis, zur Zerstreuung des Verdachts oder einem Ausstieg der Klienten führen. Dabei stellte sich in der Vergangenheit in verschiedenen Gemeinden die Frage, ob die Überprüfungen gegen die Bundesverfassung und das Recht auf Privatsphäre verstossen.

In Schlieren glaubt man, einen juristisch korrekten Weg gefunden zu haben: «Die Klienten unterzeichnen beim Eintritt in die Sozialhilfe ein Papier, mit dem wir uns das Recht vorbehalten, bei Verdacht Sozialdetektive beizuziehen», so Chatelain. Auch in Anhörungen weisen die Behörden auf diese Massnahme hin. «Aus rechtlichen Gründen verzichten wir aber auf unangemeldete Hausbesuche», sagt er.