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Region (LiZ)
Limmattal
Die totalrevidierte Gemeindeordnung von Aesch befindet sich in der Vernehmlassung. Sie kommt moderner und leicht schlanker daher.
Der Aescher Gemeinderat hat eine neue Gemeindeordnung ausgearbeitet. Wie der vorliegende Entwurf zeigt, will er dabei an vielem festhalten, was sich in der Vergangenheit bewährt hat. So soll an der Zahl der Gemeinderäte nicht gerüttelt werden; die Exekutive soll weiterhin aus fünf Personen bestehen. «Die Anzahl Mitglieder lässt eine vertretbare Arbeitsbelastung und damit die Erhaltung des Milizsystems zu», begründet dies der Gemeinderat.
Insgesamt soll die neue Gemeindeordnung schlanker dahergekommen. So heisst es beispielsweise knapp: «Der Gemeinderat konstituiert sich im Übrigen selbst.» Die heutigen Artikel und Ziffern, die sich mit der Wahl des Vizepräsidenten, der Ressortvorsteher und deren Stellvertretungen sowie der Bildung von Ausschüssen widmen, können damit gestrichen werden. Zudem werden, wie dies der Kanton vorgibt, nur noch die Grundzüge der Organisation und der Kompetenzordnung in der Gemeindeordnung geregelt. Die detaillierte Behörden- und Verwaltungsorganisation der Gemeinde wird in weiteren Erlassen festgehalten.
Die totalrevidierte Gemeindeordnung sei nicht nur schlanker, sondern auch auf die Zukunft ausgerichtet, hält der Gemeinderat fest. Sie lehne sich dabei an das neue kantonale Gemeindegesetz und die Mustergemeindeordnung an. Im Weiteren stelle sie eine «flexible Hülle für eine optimale Verwaltungsorganisation» dar. So will der Aescher Gemeinderat unter anderem von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, dass gewisse Aufgaben den Gemeindeangestellten zur selbstständigen Erledigung übertragen werden können. Delegierbar sind dabei nur bestimmte Geschäfte oder Geschäftsbereiche, nicht alle. «Die konkrete Übertragung von Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ist detailliert in einem Behördenerlass zu regeln.»
In der neuen Gemeindeordnung sollen zudem die Kompetenzen des Gemeinderates angepasst werden. So soll er neu beispielsweise Liegenschaften bis zu einem Wert von 1,5 Millionen Franken kaufen oder tauschen können. Zudem soll er nicht im Budget enthaltene, einmalige Ausgaben in Höhe von 150'000 Franken bewilligen dürfen. Bislang liegt diese Limite bei 60'000 Franken. «Die Finanzkompetenzen des Gemeinderates werden angemessen erhöht», schreibt er dazu. «Sie werden so angesetzt, dass er weniger ins Gewicht fallende Ausgaben oder solche, über die schneller entschieden werden muss, selbst beschliessen kann.»
Auch beim Wahlverfahren regt der Gemeinderat mit der Gemeindeordnung eine Neuerung vor. Die Erneuerungswahlen und die Ersatzwahlen sollen mit leeren Wahlzetteln durchgeführt werden, wobei alle öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen auf einem Beiblatt aufgeführt werden. Das aufwendige Vorverfahren, das eine zweimalige Fristansetzung und die Unterstützung der Kandidaturen durch mindestens 15 Stimmberechtigte vorsah, würde damit entfallen.
Der Gemeinderat von Aesch hat den Entwurf der totalrevidierten Gemeindeordnung in die Vernehmlassung geschickt. Er ruft die Bevölkerung, die Parteien und die Behörden dazu auf, bis 11. Dezember ihre Anmerkungen einzureichen. «Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme».